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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0037
Ausgabe der Werke des Hieronymus21. Das Interesse für Reuchlin, seine literarischen
Angelegenheiten und seine politische Streitsache ist so auf die zweite
Amerbach-Generation übergegangen.

Daß die Kunde vom Streit um die hebräischen Bücher der Juden, der immer
höhere Wellen schlug und schließlich das literarische und politische Deutschland
in zwei feindliche Lager teilte, auch zu Zasius' Ohren gedrungen sein muß,
kann füglich nicht bezweifelt werden. Wenn es auf keine andere Weise, das
heißt selbst nicht durch die öffentliche Diskussion und die Verbreitung der
Flugschriften in der Angelegenheit geschehen sein sollte, so dürften Nachrichten
durch Vermittlung der Amerbachsöhne sicherlich zu ihm gelangt sein. Im Jahre
1507, also noch bevor der Streit die Öffentlichkeit erregte, hat Basilius Amer-
bach der Ältere in Freiburg studiert und bei Zasius gewohnt22. Bonifacius
Amerbach, der nachmals Zasius' Lieblingsschüler wurde, hat während seiner
Freiburger Studienzeit 1514—1519 fünf Jahre in nächster Nähe von Zasius
zugebracht, zumeist in seinem Hause gewohnt, an seinem Tisch gegessen und
mit ihm ständig persönlichen Kontakt gehabt23. Es waren die auf die Veröffentlichung
von Reuchlins Augenspiegel und seiner Verteidigungsschrift gegen die
Kölner folgenden Jahre, in denen der Kampf am heftigsten tobte. Nichts kann
selbstverständlicher sein, als daß in den Gesprächen zwischen Lehrer und Schüler
auch die Reuchlinsche cause celebre berührt wurde, obwohl diese Tatsache
durch direktes Beweismaterial nicht erhärtet werden kann, da solches leider
nicht zur Verfügung steht. Es gibt in der Amerbachkorrespondenz jedoch Nachrichten
, durch welche bezeugt wird, daß man im Amerbachschen Hause in Basel
die Entwicklung der Streitsache verfolgt haben und über sie unterrichtet gewesen
sein muß. Im Juli 1515 erbittet der Minoritenpater Chrismann Procura-
toris, der mit Reuchlin über Hebraica korrespondiert hatte, von Zabern aus bei
Bruno Amerbach Auskunft über den Stand der „causa Doctoris Reuchlin"24.
Über sie berichtet noch in späteren Jahren Beatus Rhenanus dem Bonifacius
Amerbach, als dieser bereits seinen Studienaufenthalt nach Avignon verlegt
hatte25. Auch verfehlt sein älterer Bruder Basilius nicht, ihm die Nachricht vom
Tode Reuchlins zu übermitteln20. Die Ausdrucksweise, in der dies geschieht,
läßt auf Sympathie für den einstigen Freund des Vaters Amerbach schließen.
Zwei Jahre früher hatte Bonifacius Amerbach aus Avignon geschrieben: „Quid
enim Lutherio inculpatius, quid Reuchlino integrius, quid Llutteno constan-
tius?27*'. Noch zwanzig Jahre später nimmt Bonifacius Amerbach, Professor des
römischen Rechts und Ratssyndikus in Basel, in seinem Rechtsgutachten über

21 Hieronymi Opera, Basel 1516, tom. V, fol. 1 vo, Vorrede des Bruno und Basilius Amerbach, Basel,
7. Mai 1516; Hartmann, II, Nr. 551, S. 65.

22 Brief Johann Amerbachs an Bruno Amerbach, Basel, 12. Mai 1507, Hartmann, I, Nr. 537, S. 317,
Z. 20—21; Brief des Johann an Basilius Amerbach „Friburgi in domo doctoris Zasii commoranti filio
dilecto", Basel, November 1507, Hartmann, I, Nr. 363, S. 536 f. (über die Wohnung bei Zasius).

23 Th. Burckhardt-Biedermann, Bonifacius Amerbach und die Reformation, Basel 1894, S. i;
Hart m a n n , II, S. 151; Nr. 649, S. 151, Z. 2 (Christoph Münzer an Bonifacius Amerbach, 16. März 1519).

24 Hart mann, II, Nr. 525, S. 38 f.

«Hartmann, II, Nr. 749, S. 262, Z. 36 f. (Basel, 8. November 1520); vgl. auch Brief von Caspar Ursinus
Velius an Bonifacius Amerbach vom 20. März 1522, Hartmann, II, Nr. 856 a, S. 368, Z. 17 (über
geplanten Besuch bei Reuchlin in Tübingen); dazu P. S. Allen, Opus epistolarum Des. Erasmi
Roterodami, V, Oxford 1924, Nr. 1267, S. 31, zu Z. 3.

20 Brief vom 6. August 1522 aus Basel nach Avignon, Hartmann, II, Nr. 881, S. 389, Z. 12 f.: „Noui
quod nunciarem, nunc nihil subit, nisi Joannem Reuchlinurn admodum vexatum a crabronibus [d. h.
von den Kölner Dominikanern] iam fato concessisse [gestorben am 30. Juni 1522]".

27 Brief vom 27. November 1520, H a r t m a n n , II, Nr. 757, S. 273, Z. 17 f.

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