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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0050
auch sein Lieblingsschüler Bonifacius Amerbach zog davon. Das Fortschreiten
der Reformation ließ die humanistische Gemeinschaft auseinanderfallen. Zasius
und ein großer Teil der Erasmianer blieben wie der Rotterdamer in der Ordnung
der alten Kirche. Ihre tolerant-versöhnliche Haltung wurde aber von den
entschiedenen Protestanten wie auch von den militanten Katholiken als lau
gebrandmarkt. Die religiösen Auseinandersetzungen und die um die Mitte
der zwanziger Jahre einsetzenden Bauernunruhen, die auch Freiburg selbst
nicht verschonten, ließen die Zahl der Studenten immer weiter zurückgehen;
1523 las Zasius einmal vor nur sechs Hörern.

Aber einige treue Schüler und Freunde blieben allen Widrigkeiten zum
Trotz in Freiburg. Da war der treue und tüchtige Sebastian Derrer, der gerade
in dieser Zeit von Zasius zum doctor iuris promoviert wurde; Gervasius Sauffer,
den „vir nobilis et observatus et dilectus"12, konnte Zasius 1520 mit seinem
berühmten Brief an Martin Luther zu Johann Fabri schicken. Im gleichen Jahr
lebten auch seine Freunde Huser und Latomus noch in Freiburg. Johann Weidmann
beendete seine Studien bei Zasius erst 1521. Oswald Gut wurde im Wintersemester
1521/22 in die Fakultät aufgenommen. Und mit seinem klugen
Freund und Trinkgenossen, dem Münsterbaupfleger Ambrosius Kempf von
Angredt, der ihn bei der Schaffung des Freiburger Stadtrechts beraten hatte,
konnte er auch weiterhin die Abende verbringen. In dem Lothringer Claudius
Cantiuncula, seit 1518 Ordinarius des Zivilrechts in Basel, gewann Zasius
in diesen Jahren einen neuen Mitstreiter für seine Idee der Erneuerung der
Jurisprudenz im Geiste des Humanismus. Zasius schätzte den begabten Juristen
so sehr, daß er ihm seine ,lucubrationes' zur letzten Korrektur übersandte und
ihm einen Teil des Werkes widmete. Zwei Jahre später überarbeitete Zasius
Cantiunculas ,topica legalia', bevor sie dieser, durch das Lob des Freundes
ermutigt, dem Druck übergab.

Aber auch neue Hörer kamen wieder nach Freiburg. Als erster ist der
Nürnberger Franz Frosch zu nennen, der zu den Lieblingsc^hülern des
Zasius zählte. Da dieser schon zuvor an italienischen Universitäten Jurisprudenz
gelehrt hatte, konnte er seinen Lehrer bald bei den Vorlesungen vertreten
. Später trug Frosch dazu bei, die Verbindung zwischen Zasius und Willibald
Pirckheimer anzubahnen; Zasius als Rechtskonsulenten für seine Vaterstadt
zu gewinnen, gelang ihm jedoch nicht. Nach einigen Jahren als Kanzler
des Bischofs von Würzburg, dann als Beisitzer am Reichskammergericht, fand
Frosch schließlich 1533 Anstellung als Erster Stadtadvokat der reformierten Stadt
Straßburg. Die Stelle des zweiten Stadtadvokaten dort erhielt zwei Jahre darauf
Froschs Freiburger Mitschüler, der Offenburger Wendelin Bitelbron, der
nach Schuljahren unter Gervasius Sauffer 1519 in die Freiburger Matrikel aufgenommen
worden war und bis 1531 bei Ulrich Zasius Jura studiert hatte.
Bitelbron dozierte in Straßburg auch an der Sturmschen Akademie über römisches
Recht. Ähnlich wie zuvor Bonifacius Amerbach interessierte sich der
Tauberbischofsheimer Johann S i c h a r t zunächst nur für antike Dichtung
und Philosophie, wurde dann aber von Ulrich Zasius für die Rechtswissenschaft
gewonnen und erwarb sich so viele Kenntnisse in dieser Disziplin, daß er 1524
die Nachfolge Cantiunculas als Rechtslehrer in Basel antreten konnte. Degenhard
von Haess aus Lechnich bei Köln, später doctor iuris und Präfekt
in Linn bei Krefeld, seit 1552 Kurpfälzischer Rat, setzte 1526 seine bei Zasius

12 zit. nach L. Wohleb, ZGO, NF, 40 (1927), S. 475.

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