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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0054
hatte und für kurze Zeit Professor des Kodex in Basel gewesen war, fand er
Anstellung in der habsburgischen Verwaltung. Johann Ulrich Zasius stieg
schließlich zum Reichshofvizekanzler auf und hat bis zu seinem Tode im Jahre
1570 die Politik und Verwaltung Österreichs und des Reiches geleitet.

Als letzter Schüler von Ulrich Zasius soll ein Mann erwähnt werden, von
dem uns außer seinem Namen nur bekannt ist, daß er Zasius sehr nahegestanden
hat. Ihm verdanken wir einen großen Teil unserer Nachrichten über den
großen Juristen: Christoph von Hohenberg, der in seiner ,Oratio
habita in funere Zasii' das Leben und Wirken seines Lehrers mit begeisterten
Worten dargestellt hat.

Betrachtet man nun die Wirkung der fast 35jährigen Tätigkeit des Ulrich
Zasius, so ist auffällig, daß eine große Zahl von Zasiusschülern später zu bedeutenden
Stellungen aufgestiegen sind. Manche Positionen wurden jahrzehntelang
fast ausschließlich mit Zasiusschülern besetzt. Um einige Beispiele zu
nennen: Solange es Zasiusschüler an der Universität Freiburg gab, wurden die
juristischen Lehrfächer von diesen versehen. Auch in Basel waren die Zasiusschüler
unter den Rechtslehrern lange in der Überzahl. In der zur Reformationszeit
besonders einflußreichen Stadt Straßburg wurden fast alle Ämter, die einen
Juristen erforderten, von Zasiushörern innegehalten. Am Reichskammergericht
waren von 1529 an dreißig Jahre lang stets Zasiushörer unter den rechtsgelehrten
Beisitzern.

Wie stark der Einfluß der von Ulrich Zasius ausgebildeten Juristen war,
wird besonders deutlich, wenn wir uns die hervorragenden Leistungen praktisch
tätiger deutscher Juristen aus dieser Zeit vor Augen halten. Die Schriften, die
der Syndikus, Anwalt und Richter zur Bearbeitung eines Rechtsfalles in die
Hand nahm, waren damals die Sammlungen von Gutachten hervorragender
Juristen, und zwar zunächst ausschließlich solcher aus Italien. Die Herausgabe
der Gutachten des Ulrich Zasius war die erste Gutachtensammlung eines deutschen
Juristen. Dieser folgten Sammlungen von drei ausgesprochenen Zasiusschülern
: Mynsinger, Fichard, Sichart. Als richtungweisende Schriften für die
Praxis wurden die Konsiliensammlungen später von Sammlungen der Entscheidungen
der Obergerichte abgelöst: es war der Zasiusschüler Mynsinger, der
das bahnbrechende Werk dieser Richtung herausgab. Schließlich sind nach dem
Vorbild ihres Lehrers als des Schöpfers des Freiburger Stadtrechts eine nicht
geringe Zahl von Zasiusschülern zur Gestaltung der Gesetze ihrer Zeit herangezogen
worden (bekannt sind: Fichard, Humbracht, Sichart, Heresbach, Can-
tiuncula und Amerbach).

War das Wirken des Ulrich Zasius in erster Linie darauf gerichtet, im
geltenden Recht bewanderte, tüchtige Praktiker heranzubilden, so hatte er doch
seine Schüler auch ständig an seiner Idee teilhaben lassen, durch wissenschaftliche
Forschung im Geiste des Humanismus zu neuen Rechtsfindungsgrundiagen
zu gelangen. Wenn Zasius auch selbst kaum geglaubt hat, daß eine völlige
Rückkehr zu den antiken Quellen des römischen Rechts, wie sie die extremen
Humanisten forderten, durchführbar sein würde, so durfte er doch erwarten,
daß wenigstens einige seiner besonders begabten Schüler als Rechtslehrer in
seiner Art neben mehr traditionell ausgerichteter Lehrtätigkeit antiquarisch
und dogmatisch weiterarbeiten und eine Blüte humanistischer Jurisprudenz in
Deutschland hervorrufen würden. Aber so schöne Einzelleistungen zu Lebzeiten
des Ulrich Zasius entstanden sind, bald nach seinem Tode finden sich nur noch
spärliche Zeugnisse humanistisch-juristischen Wirkens. Sobald einem der Zasius-

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