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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0061
In den Adreßbüchern finden wir ihn in der Kaiserstraße 935 verzeichnet. Von
hier ans schrieb er seinem Bruder jene Unzahl Briefe, die auch natürlich viele
Freiburger Ereignisse festhalten9, die aus unmittelbarer Beobachtung wiedergegeben
wurden. Obwohl er, der sich mit einer reichen Bankierstochter aus
Frankfurt verheiratet hatte, sich in Böhmen ein Gut erwarb, um das österreichische
Indigenat zu sichern, kehrte er nach dem Abschluß seiner diplomatischen
Dienste, die auf dem Wiener Kongreß im Schatten Metternichs ihren
Höhepunkt erreicht hatten, und später wiederum nach den kurzen Monaten als
Ministerpräsident des Revolutionsjahres 1848, das ihm fast das Leben gekostet
hätte, wiederum nach Freiburg zurück, wo er 1858 starb10.

Für Ignaz Heinrich war, seitdem er in Konstanz 1798 Wohnung genommen
hatte, der Aufenthalt im Breisgau Ferienzeit, aber geliebte und ersehnte
Ferienzeit, getragen von den Erinnerungen an glückliche Jahre der Kindheit.
Doch gab es Zeiten, in denen alle Gedanken an frühere Erlebnisse von den
Spannungen der Gegenwart überdeckt wurden. So im Sommer 1818, als
Wessenbergs Aufenthalt in der Heimat Anlaß zu einem Flugschriftenkampf
wurde.

Ignaz Fleinrich von Wessenberg, der als Jugendlicher Feldkirch verlassen
hatte, war inzwischen schon längst ein Mann in hoher Stellung geworden.
Schon mit 28 Jahren hat ihn 1802 Carl Theodor von Dalberg, Bischof von
Konstanz, der in ihm seit der ersten Begegnung in Würzburg einen gleich-
gesinnten Geistesverwandten erkannte, zum Generalvikar der großen Diözese
bestellt. Mit hingebender Arbeitskraft hat Wessenberg dieses Amt ausgeübt,
mit zahlreichen Verordnungen zu Reformen für Klerus und Volk angesetzt und
in zäher Ausdauer jede Möglichkeit benutzt, um die Geistlichkeit in einer
Richtung zu erziehen, die dem überkommenen Ideal religiöser Aufklärung
entsprach. Wessenberg vertrat dabei auf kirchen politischem Boden
eindeutig episkopalistische Tendenzen. Er übernahm die Grundkonzeption
eines Kirchenbildes, dem besonders im Frankreich des 17. und 18. Jahrhunderts
gehuldigt worden war und das den stark ausgebauten Zentralismus des Papsttums
möglichst zurückzudrängen versuchte, um die Rechte und die Selbständigkeit
der Bischöfe aufs entschlossenste zu betonen. Wessenberg hatte in den
Wirren der napoleonischen Zeit, die den Papst auf Jahre in Gefangenschaft
brachte, Gelegenheit genug, „sede impedita" Dispensrechte in eigener Machtvollkommenheit
zu üben, die in den letzten Jahrhunderten nur von Rom aus
gehandhabt worden waren, Vereinbarungen zu treffen, Anordnungen zu erteilen
ohne jede Rücksicht auf die Gesamtleitung der Kirche. Daß der Nuntius
in Luzern, mit Vollmachten ausgestattet, supplieren konnte, galt ihm wenig.
Rom hatte aus diesen Gründen schließlich vielerlei Bedenken gegen Wessenberg
vorzutragen, so daß Pius VII. von Dalberg die Entlassung seines Generalvikars
verlangte. Dieser sandte Wessenberg als seinen Vertreter auf den
Wiener Kongreß, ernannte ihn zu seinem Coadjutor, dann zu seinem Weihbischof
und erbat für beide Akte die Bestätigung des Papstes. Gleichzeitig fiel

9 Schon Ferdinand Strobel „Der Katholizismus und die liberalen Strömungen in Baden bis 1848" (Speyer
1958) S. 9, hat auf diese Berichte hingewiesen.
10 Uber Johann vgl. die Biographie Arneths (2 Bände Wien 1898).

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