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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0099
Herren, zuletzt die Freiherrn von Staufen. 1566 löste Erzherzog Ferdinand die
Pfandschaft über Kastelberg ein. Das Jahr darauf entschloß sich die Erbengemeinschaft
des letzten Herrn auf Schwarzenberg, ihren Lehensbesitz ebenfalls
dem Erzherzog anzubieten.

Erzherzog Ferdinand vereinigte Kastel- und Schwarzenberg 1567 zu einer
Kameralherrschaft unter der Leitung eines Obervogts2. Wo eine Verwaltungsbehörde
amtet, werden Unterkünfte benötigt. Man hatte es in Waldkirch nicht
sehr eilig, diese zu finden. Zunächst standen ja die beiden herrschaftlichen Burgen
zur Verfügung. Die Schwarzenburg schied als Verwaltungssitz jedoch von
vornherein aus. Sie lag zu weit entfernt auf einem hohen Berg und befand sich
zudem in schlechtem Bauzustand. Der „Fürstlichen Durchlaucht Erzherzog Ferdinand
zu Österreich Statthalter, Regenten und Cammerräte Oberösterreichischer
Lande" verfügten daher am 5. April 1578, daß das Schloß Schwarzenberg
abgetragen, zuvor aber alle Materialien, wie Ziegel, Holz und anderes, was man
noch brauchen könne, herausgenommen und zu anderen Gebäuden verwendet
werde. Seine Durchlaucht, der Erzherzog, sei nicht gesonnen, an dieses nicht nur
im Innern, sondern auch an den Ring- und Hauptmauern baufällige Gebäu
Kosten aufzuwenden. Damit war das Schicksal dieser Burg besiegelt. Mehr
Gnade fand vor den landesfürstlichen Augen die Kastelburg. Sie lag ja auch
günstiger. Damit ein Vogt (Obervogt) darin residieren und wohnen könne,
wollte sie der Erzherzog in, Dach und Fach erhalten wissen. Mit den notwendigen
Instandsetzungsarbeiten sollte aber zugewartet werden3.

So wurde aus dem Herrenhaus ein Amthaus. Das Archiv der Herrschaft war
darin untergebracht. Aber als am 28. Juni 1597 Amtmann Wild4 mit einem
Gerichtssekretär im Gewölbe5 der Kastelburg einige Prozeßakten suchen wollte,
konnte er unter den vielen Laden nichts finden, weil darin eine heillose Un-
ordnung herrschte. Allem Anschein nach kam nur selten jemand ins Archiv.
Stärker besucht waren benachbarte Räume, die Gefängnisse. Der Kastelberg-
j eier hatte fast ständig Bauern und Flexen in Verwahr. Hin und wieder wurde
auf der Burg noch Gericht gehalten, als drunten in der Stadt die Herrschaft ihr
eigenes Amthaus hatte. Und wenn der Amtmann oben über die herrschaftlichen
Untertanen Gericht hielt, kam es vor, daß er auch das Stadtgericht, in dem er
als Schultheiß den Vorsitz führte, hinauf beorderte. Dort aber im Beisein der
Bauernvögte gerichtet und mit Strafen belegt zu werden fanden die Bürger als
ihnen nachteilig und dem Ansehen der Stadt abträgig. Der Rat beschloß deswegen
am 11. März 1651, künftig alle 14 Tage in der Stadt Gericht zu halten0.

- /.in- Geschichte der Herren von Schwarzenberg siehe:

a) Zeller-Werdemüller; Die Freiherren von Escheubach, Schnabelburg und Schwarzenberg, Züricher Taschenbuch
1893 und 1894.

b) Maurer, Heinrich: Die Burg Schwarzenberg, Schauinsland 17. Jahrlauf (1892).

c) Wetzel, Max; Waldkirch im Elztal, 2 Bände Freiburg 1913 und Waldkirch 1923.

d) Rainbach, Hermann; Ein Kapitel Kulturgeschichte aus dem Breisgau am Beispiel der Kameralherrschaft
Schwarzenberg, Oberrh. Heimat: „Der Breisgau", Karlsruhe 1941.

e) Rambach, Hermann; Die Kastelburg, Waldkirch 1954.

3 GLA Die baufälligen Schlösser zu Castel- und Schwarzenberg, 1578—1616, 186/17.

4 Conrad Wild war Amtmann (II. Beamter der Herrschaft) und gleichzeitig Schultheiß der Stadt Waldkirch
15S7—1601).

ß Die Bezeichnung Gewölbe" ist hier nur als Terminus für Archivraum aufzufassen. Die Kastelburg
hatte, soweit sich feststellen läßt, keine gewölbten Räume.

8 StAW Ratsprotokoll 1629—163S B VIII 172.

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