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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0112
nicht eilig mit seiner Antwort. Er äußerte sich erst am 16. Oktober, nachdem er
daran erinnert worden war. Als erheblichen Vorzug pries der Propst, daß das
besagte Anwesen samt Garten, Scheune und Stallung mit einer festen Mauer
umgeben und ringsum von Häusern abgesondert sei. Bei Feuersgefahr sei besser
beizukommen, als dies beim alten Amtshof der Fall war. Es war daran gedacht,
das am 31. Oktober 1763 von der Stadt Waldkirch gekaufte Anwesen auf dem
Tauschweg gegen die alte Amtshofstatt mit einem Aufpreis von 1000 Gulden
zu erwerben. Dem Propst waren auch die Nöte bekannt, in welche die Freiburger
Regierungsbeamten kamen, wenn es ans Zahlen ging. Er machte daher
auch gleich einen Finanzierungsvorschlag, indem er riet, das Geld für den um
800 Schuh größeren Platz aus dem Erlös des Holzes zu nehmen, das nach und
nach im Engewald geschlagen wird51. Der Regierungspräsident beauftragte
sodann den k. k. vorderösterreichischen Regiments- und Kammerbuchhalter Johann
Peter Daschner52, mit der Stadt Waldkirch wegen des vom Propst vorgeschlagenen
Platzes zu verhandeln. Als Gutachter sollten ihn Josef Hirsch-
spiehl und die Freiburger Werkmeister Anton Buggle und Johann Käfer5:i
begleiten. Die Ortsbegehung fand am 15. November 1764 statt. Außer den Genannten
wurden auch der Maurer Josef Jäger und der Waldkircher Werkmeister
Joachim Mäder zugezogen. Nach genauer Besichtigung des vorgesehenen
Objekts ließ Daschner den Waldkircher Bürgermeister Ignaz Dürk, Kanzleiverwalter
Benedikt Billharz und Deputationsrat Stolanus Koos5i zu sich rufen,
um mit ihnen das Tauschgeschäft zu bereden. Da man an diesem Nachmittag
die Beratungen nicht zu Ende brachte, gingen sie am anderen Morgen weiter.
Die Schätzer stellten fest, daß das städtische Haus samt allem Zubehör samt
dem vom alten Herrn v. Rottenberg sich eigenmächtig zugelegten Stadtgrabenteil
39 498V22 Schuh Fläche habe, wohingegen das alte Amthaus mit Zubehör
nur 29 8092 Schuh messe, mithin das städtische (v. Rottenbergische) Haus 968972
Quadratschuh mehr umfasse. Da an einen völligen Neubau gedacht war, bestand
für die Fundamente des alten Hauses keine Verwendung, hingegen müsse
der Platz vor eindringendem Wasser gesichert werden. Der Befund der Umfassungsmauern
wurde als gut bezeichnet. Das städtische Haus sei aber, so
meinten die Gutachter, nicht 3500 Gulden wert, um welche es die Stadt gekauft
habe, sondern nur 3165 Gulden55. Die alte, dem Einsturz nahe Obervogtei hingegen
wurde immerhin noch 2800 Gulden wert gehalten. War nun der Boden
und die umgebenden Gebäude so wertvoll oder war der in den greulichsten Farben
geschilderte Zerfall doch nicht so gefährlich? Im Endergebnis kamen die
Gutachter zu der Überzeugung, daß ein Neubau auf dem Platze des v. Rotten-

51 Diesem nach muß der Anfall an hiebfähigem Holz zu der Zeit nicht weit her gewesen sein, wenn das
Amt auf Stottern angewiesen war.

52 Johann Peter Daschner war k. k. v. ö. Regierungs- und Kammerbuchhalter. Er starb 79 Jahre alt am
6. November 1788 in Freiburg.

53 Anton Buggle, Baumeister aus Immendingen, wurde 1754 aus der Leibeigenschaft des Freiherrn von
Reischach, Herr zu Hohenkrähen, entlassen (Stadtarchiv Freiburg) und heiratete am 24. Juli 1754 in
Freiburg (Archiv der Münsterpfarrei Freiburg).

Johannes Käfer, Baumeister aus Donaueschingen, wurde am 15. April 1761 aus der Leibeigenschaft des
Fürsten v. Fürstenberg entlassen (Stadtarchiv Freiburg). Er heiratete am 22. April 1761 in Freiburg,
starb am 1. August 1775, 42 Jahre alt und wurde im Münster begraben (Archiv der Münsterpfarrei Freiburg
).

54 Ignaz Dürk, Handelsmann, geb. 16. April 1707, Sohn des Michael, Bürger in Waldkirch 1736, Bürgermeister
bis 1775, starb am 7. Februar 1776.

Benedikt Billharz, Kanzleiverwalter, geb. in Kenzingen, immatrikuliert bei der Universität Freiburg
am 16. Dezember 1745, Assessor des III. Standes 1774/79, heiratete in Waldkirch 1754.
Stolanus Kooß, Balierer und Deputationsrat, geb. in Stahlhof, Bürger in Waldkirch 1749, heiratete 1743
und starb am 13. Dezember 1773 als Magistratus Senator Primarius jam diu archigramatieus.

55 Im Kaufvertrag wird als Preis 4200 Gulden genannt. StAW Kontraktenbuch 1747—1764 B VIII 269.

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