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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0113
bergischen Hauses teurer komme wie an der Stelle des alten Amthauses. Damit
war der Erwerb des v. Rottenbergischen Anwesens in Frage gestellt. Dessen
ungeachtet aber kam einige Tage später, als Daschner wieder in Waldkirch
war, der Bürgermeister Dürk zu ihm und wollte seine zu Protokoll gegebenen
Ausführungen dahingehend ergänzen, als er ihn darauf hinwies, daß auf der
Mauer des v. Rottenbergischen Hauses eine Statue des hl. Johannes Nepomuk
stehe und diese dort verbleiben müsse. Jeden Samstag werde davor ein Licht
angezündet50. Hirschspiehl und Jäger legten ihre Angebote für einen Neubau
vor. Ersterer veranschlagte den Bau auf 4138 Gulden 30 Kreuzer, der andere
auf 5125 Gulden 38 Kreuzer. Käfer und Buggle erboten sich sodann, das Amthaus
, falls es auf den alten Platz zu stehen komme, für 2850 Gulden aufzubauen
. Käfer erweiterte das Angebot dann noch dahin, daß er für weitere
340 Gulden die Mauer ergänzen und den ruinierten Garten herstellen wolle,
mithin alles in allem für 3210 Gulden.

Nachdem Wien am 22. Januar 1765 zu diesem Bauvorhaben seinen Segen
gegeben hatte, wurde beschlossen, im Frühjahr mit dem Bau zu beginnen.
Schon am 6. Oktober 1764 war dem Obervogt aufgetragen worden, das im Wald
gefällte Holz aufsetzen und vor dem Wetter schützen zu lassen. Auch die Pland-
werker wollten das Material herbeischaffen und waren daher an einer raschen
Entscheidung interessiert.

Der verstorbene Obervogt, Carl v. Rottenberg, hatte 14 Tage vor seinem
Tode, als er noch an eine Genesung glaubte, eine Unterkunft für die Ober-
vogteiverwaltung in der Zeit des Neubaus gesucht und in dem neuerbauten
PTaus des Bürgers und Baliers (Edelsteinschleifers) Michael Schill gefunden.
Jetzt, als es soweit war, daß das Amt dort einziehen wollte, hatte dieses Haus
weder Fenster noch Öfen. Der Umzug dorthin konnte also nicht stattfinden.
Dafür gelang es dem neuen Obervogt bei einer Witwe, die einen Krämerladen
führte, den oberen Stock gegen eine Jahresmiete von 50 fl. zu mieten. Der Raum
war allerdings mehr wie eng. Die Wohnung hatte nur drei Zimmer. Eines davon
war als Amtsstube vorgesehen, die beiden anderen bewohnte der Obervogt mit
seiner Familie. Die Kanzlei wurde in einem Kämmerlein von der Größe einer
Kapuzinerzelle untergebracht. Darin war es so finster, daß zur Winterszeit am
Vormittag bis um 9 oder 10 Uhr Licht brennen mußte und dieses schon um
3 Uhr nachmittags wieder nötig war. Zur Erwärmung des Raumes diente ein
eiserner Ofen, der soviel Rauch entwickelte, daß alles Papier gelb und unlesbar
wurde. Nur die täglich gebrauchten Akten konnten untergebracht werden. Die
übrigen Amtsakten lagen unfaszikuliert und zerstreut im alten Amthaus. Bei
einem Abbruch dieses Hauses wäre der Obervogt vor der Frage gestanden, wohin
damit. An Amtstagen mußten die Parteien vor dem Hause warten, bis sie
an der Reihe waren. Im März 1765 wurde sodann die Schillsche Behausung
fertig, worauf der Obervogt einen Bestandskontrakt abschloß und für eine
Jahresmiete von 80 Gulden mit Sack und Pack dort einzog.

56 Auf hohem Sandsteinpfeilcr steht, wohl noch an der ursprünglichen Stelle, das Bild des hl. Johannes
Nepomuk. Den Sockel ziert das von Rottenbergische Wappen und die Jahreszahl 1723. Auf dem Pfeiler
steht in Versalien die Inschrift: SANCTO IOANNI NEPOMVCENO PAENITENTIVM ET FAMA
PEPJCLITANTIVM PATRONO.

deutsch: Dem heiligen Johannes Nepomuk, dem Patron der Büßenden und der durch Verleumdung
Gefährdeten.

Das sechs Jahre vor seiner Heiligsprechung errichtete Standbild zeugt von einer frühen Verehrung des
Johann von Nepomuk. Was den Obervogt v. Rottenberg zur Errichtung dieses Standbildes veranlafite.
kann aus der Inschrift vermutet werden. Weniger wahrscheinlich dürfte sein, daß er als Schirmvogt
des Stifts dem Protomartyr der Chorherren ein Denkmal setzen wollte. Mit der landläufigen Bedeutung
des hl. Johannes Nepomuk als Fluß- und Brückenpatron hat dieses Standbild sowenig zu tun,
als ein anderes 1727 in nächster Nähe zu Ehren des gleichen Heiligen erstelltes.

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