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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0116
4. Für die Herbeiführung von Sand, Steinen, Kalk und allen anderen Baumaterialien
, wie auch zum Abbruch des alten Gebäudes, Hinwegschaffen des
Abraums und zum Graben des Kellers sollen den Unternehmern genügend
Fuhr- und Handfroner zugesagt werden, jedoch mit dem Vorbehalt, daß sie
diesen für eine Fuhr von drei Stunden AVegs vier Kreuzer und für eine Handfron
zwei Kreuzer täglich aus ihren Mitteln geben sollen.

5. Falls durch die Fuhrfronen das Material weiter als drei Stunden weit
herbeigeführt werden müßte, so hätten die Maurermeister den Fronern eine
proportionierte Vergütung zu geben, die der Obervogt so regulieren solle, daß
die Maurermeister sich darüber nicht zu beklagen haben.

6. Hatten die Maurermeister Käfer und Buggle sich vermöge dieses Kontrakts
verbindlich erklärt, das Amthaus gemäß dem Riß und Überschlag solid,
meister- und dauerhaft herzustellen. Zur Sicherheit hatten sie eine Kaution von
4000 Gulden zu stellen und zehn Jahre Garantie zu leisten.

7. Die aus dem alten Amthaus noch verwertbaren Materialien wurden ihnen
zur Verwendung überlassen. Für die Arbeit sollen sie 3210 Gulden bares Geld
in drei Terminen erhalten, und zwar ein Drittel beim Anfang, eines in der
Mitte des Bauens und den Rest nach vollendetem Bau.

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Abb. 5 Plan des neuen Amthauses von Joseph Hirschspiehl 1765, Straßenseite (GLA 186/18).

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