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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0119
baldigst vollkommen herzustellen bis nächstkommende Ostern" (19. April). Die
Baumeister wußten, daß der Obervogt hinter dieser Forderung steckte, beklagten
sich bei der Regierung über ihn und baten um eine Augenscheinnahme
durch einen Regierungsrat und einige Baumeister. Die Regierung kam diesem
Wunsche nach und entsandte am 27. Juli den Regierungs- und Kammerrat Freiherrn
Marquart Gleichauf v. Gleichenstein und als Protokollführer den Sekretär
Franz Stehle. Gutachter waren der Baumeister Johann Baptist Hering von
Freiburg, der Werkmeister J. C. Zöller aus Emmendingen und der Zimmermeister
Christian Haller aus Freiburg. Da der Obervogt gerade an diesem Tage
wegen erlittener Krankheit nicht ausgehen konnte, war der Amtsschreiber
Riedmüller erschienen. Auch die beiden Unternehmer waren zugegen. Die Ortsbesichtigung
begann um 7 Uhr. Schon beim Betreten des Kellers stellte die
Kommission fest, daß das Wasser auf allen Seiten aus dem Gemäuer hervordrang
und den Kalk in den Mauerfugen ausschwemmte. Es bestand Übereinstimmung
darüber, daß der Keller unbrauchbar werden wird, wenn man nicht
dem Übel begegne. Die Werkverständigen meinten, es sei nicht anders zu
helfen, als das Wasser in eine drei Schuh tiefe Dole und von dort in den Stadtgraben
zu leiten. Bnggle und Käfer wiesen aber darauf hin, daß sie nach dem
Vertrag zu dieser Arbeit nicht verpflichtet seien. Nach dem Voranschlag waren
die Unternehmer schuldig, 28 Kellerstufen aus Stein, jede sechseinhalb Schuh
lang, zu setzen, hatten aber nur beim Haupteingang in den Hof neun steinerne
Staffeln gelegt, hingegen beim Eingang vom Innern des Hauses in den Keller
zwei gebrochene Stiegen aus Holz. Die obere Holztreppe konnte nicht mehr
geändert werden. Die untere Stiege aber in den Vorkeller mußte aus Steinen
hergestellt werden, weil die Dole gleich darunter ihren Ausfluß bekam. Die
weniger verlegten Treppenstufen wurden verrechnet. Auch eine Verlegung der
Abortanlagen wurde verlangt, und zwar zu Lasten der Ärars, das auch für
eine Eisentür und drei eiserne Läden im Archiv aufzukommen hatte. An der
doppelläufigen Treppe des Haupteingangs fehlte das Geländer, dessen Anfertigung
ebenfalls im Bauvertrag nicht mit inbegriffen war. Bei der Besichtigung
des Platzes, auf welchem die Gartenmauer errichtet werden sollte, stellte
sich heraus, daß er der Stadt Waldkirch gehöre und einem jeweiligen Obervogt
qua Stadtschultheiß nur in partem salarij überlassen worden sei. Die Kommission
versuchte nun, die Stadt zur Hergabe des Platzes zu bewegen. Durch
gutes Zureden wurde jedoch nur soviel erreicht, daß die Stadt den Platz gegen
einen Revers überließ. Darin wurde ausbedungen, daß fraglicher Garten
wieder an die Stadt zurückfalle, sobald das Schultheißenamt von dem des
Obervogts wieder getrennt werden sollte03. Der Verlauf der Mauer ging vom
oberen Eck des Amthauses gegen das städtische Zollhaus und von da bis zur
Amthausscheune"4. Zu ihrem Aufbau, sowie um das Amthaus in wohnbaren
Stand zu setzen, wurde den Unternehmern eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Im Sachverständigengutachten vom gleichen Tag wurde festgestellt, daß das
Kellergewölbe auf drei gemauerten Pfeilern ruhe, die aber die Last zu tragen
nicht imstande wären und ein Einsturz des Gewölbes zu befürchten sei. Das
darüber einzuziehende Archivgewölbe könne man erst dann herstellen, wenn

03 Das Stadtschultheißenamt wurde 1756 nadi Aufhebung der Amtmannstelle dem Obervogt übertragen,
im Jahre 1794 aber ganz aufgehoben. Eine Rückgabe des Gartens an die Stadt Waldkirch fand jedoch
nicht statt, sondern als diese das Gelände für den Bau eines Arbeitsamtsgebäudes benötigte, mußte sie
es im Dezember 1955 vom Staat kaufen.

64 Die Gartenmauer wurde 1954 abgebrochen.

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