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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0121
wurden auch die Regierungsbeamten in Freiburg ungemütlich. Sie setzten am
26. August den beiden Unternehmern eine dreitägige Frist zur Stellungnahme.
Nach deren erfolglosem Ablauf soll der Bau von anderen Handwerkern auf
Kosten der Unternehmer fertiggestellt werden. Auch das zog nicht, sondern sie
reichten am 17. September 1767 bei der Regierung eine neue Beschwerde ein.
Sie wiesen darauf hin, daß das beanstandete Kellergewölbe nun schon zwei
Jahre stand, es wird auch noch die übrigen acht Jahre der Garantiezeit aushalten
. Wenn es nämlich tatsächlich so schlecht wäre, wie behauptet wurde,
wäre es schon eingestürzt, als die Augenscheinvornahme stattfand, wo der
Obervogt gegen alle Gewohnheit mit Pickel und Zweispitzen vergeblich schädliche
Risse suchte, aber keine fand. Sofern die Handwerker ihr Wort halten,
sollte der Bau in 14 Tagen unklagbar verbessert und gehörig hergestellt sein.
Freilich gab sich der Obervogt auch jetzt noch nicht zufrieden. Er ließ nicht
nach, die alten Kamellen mit dem am Einsturz befindlichen Kellergewölbe aufzuwärmen
. Aber nicht nur der Keller, sondern auch das Dach wurde für schlecht
befunden03. Die Bauarbeiten waren auch am 17. November noch nicht beendet.
Die Unternehmer wurden erneut gemalint, gleichzeitig aber mit ihnen ein
Nachtragsvertrag abgeschlossen für den Bau von Portal und Hoftor. Bis dahin
hingen zwischen zwei verfaulten eichenen Pfosten die gleichfalls wackeligen
und zerbrochenen Flügel eines Hoftors als einzigen Abschluß des Amtshofes.
Zudem war das Tor zu nahe am Haus, so daß man wegen der vorstehenden
Treppe nicht gut einfahren konnte. Vom Maurermeister Jäger wurde ein altes
Türgestell eingehandelt, das bis dahin in seiner Gartenmauer eingebunden war.
Dieses kam als Pförtchen an die Stelle des Hoftors00. Da für die Abdeckplatten
auf die Gartenmauer kein Geld vorhanden war, wurde diese mit Wasen
abgedeckt.

Bis zum Sommer 1768 hatten die beiden Bauunternehmer die Mängel beseitigt
. Es fand deshalb am 7. Juli ein Augenschein statt. Von Freiburg waren
wieder der k. k. v.ö. Regierungs- und Kammerrat Marquard v. Gleichenstein,
der Regierungs- und Kammersekretär Franz Stehle, die Baumeister ICäfer und
Bnggle sowie als Sachverständiger der Zunft- und Baumeister Plering erschienen
. Auch der Waldkircher Obervogt v. Kornritter war zugegen. Ganz im
Gegensatz zu früher schien jetzt alles in bester Ordnung zu sein. Die Gartenmauer
war aufgerichtet. Im Keller hatte man an den Pfeilern die „verdruckten"
Steine herausgenommen und durch frische, gute Steine ersetzt. Das Gewölbe
zeigte jetzt weder Risse noch Spalten mehr, noch war eine Senkung zu bemerken
. Alles sah gut und dauerhaft aus. Man schrieb dies dem Umstand zu,
daß um das ganze Haus Dachrinnen zur Ableitung des Regenwassers angebracht
und der Boden ringsum gepflastert worden war. Man will bemerkt
haben, daß dadurch das Wasser im Keller durch die Dole besser abläuft und
sich nicht mehr in das Fundament setzen und dieses auswaschen kann. Es war
ursprünglich verlangt worden, daß die Unternehmer das ganze Dach abdecken
und neu nach Handwerksbrauch auf sechs Zoll zu einem Doppeldach hätten
latten sollen, doch wurde dies nur an den schadhaften Stellen getan. Um
schließlich zum guten Ende den Segen zu geben, öffnete während der Besichtigung
der Himmel seine Schleusen, bei welcher Gelegenheit sich männiglich von

05 Das Kellergewölbe überlebte nach der Ausbesserung nicht nur den Obervogt, sondern viele Genera-

tionen und ist heute in gutem Zustand.
CG In dem einfachen, abgefaßten reell teckigen Gewände sind in den Winkeln Kragsteine eingesetzt, wie

sie schon im 14. Jahrhundert üblich waren (Otto Stiehl, Der Wohnbau des Mittelalters, Leipzig 190S,

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