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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0126
Euer Exzellenz und Gnaden haben zwar auf diesseitigen amtlichen Bericht
vom 26ten Oktober ... zu befehlen geruht, einen Überschlag der nötig fallenden
Vergitterung des Amthauses aufnehmen zu lassen. Da aber der hiesige zu
solchem Geschäft allein fähige Schlosser Mathias Engist mittlerweile gestorben,
so konnte ich solchen Auftrag noch nicht in Erledigung bringen.

Die Regierung forderte am 29. April erneut einen Kostenvoranschlag für die
Anfertigung der Gitter an. Der städtische Werkmeister Anton Böhler73 ließ
zunächst auf seine Kosten ein Mustergitter anfertigen. Der Entwurf zeigte ein
einfaches, aber in den Maßen gut proportioniertes Korbgitter. Die Gesamtkosten
waren auf 511 Gulden 21 Kreuzer angeschlagen. Der Regierung schien
aber der Aufwand zu kostspielig. Sie vertrat die Auffassung, es würde genügen,
nur die Fenster des Raumes zu vergittern, in dem die Gelder verwahrt werden.
Dieses soll dann gegen die anderen Zimmer durch doppelte Türen abgesichert
werden. Der Obervogt jedoch hielt diese Vorkehrungen für unzulänglich und
berichtete, daß er sich genötigt sehe, unter diesen Umständen die Amtskasse
im oberen Stock bei sich im Schlafzimmer zu behalten. Der Regierung gefiel
dieser Vorschlag. Sie verfügte deshalb am 14. März 1780, wenn die Amtskasse
im oberen Stockwerk schon genügend sicher verwahrt sei, brauchte man überhaupt
keine Gitter und könnte dem Ärar die großen Kosten ersparen. Jetzt
erst merkte der Obervogt, daß seine Drohung die beabsichtigte Wirkung völlig
verfehlt hatte. Er bat deshalb, ihn bei so beschaffenen Umständen künftig von
jeder Verantwortung zu befreien. Aber auch darauf ging die Regierung nicht
ein, sondern verfügte, daß das angeschaffte Mustergitter zu verkaufen und der
Erlös anzuzeigen sei. Die an Geiz grenzende Sparsamkeit der Freiburger
Regierung machte sich schlecht bezahlt. Am 12. Dezember 1793 wurde erneut
eingebrochen. Die Höhe des Verlustes ist nicht bekannt. Immerhin ging jetzt
endlich auch den Freiburger Beamten ein Licht auf. Es wurden Gitter angeschafft
und zu Anfang des Jahres 1794 eingebaut. Diese Nachricht ist der
„Gemeinsamen-Kösten-Rechnung der Stadt Waldkirch und beider Herrschaften
Kastel- und Schwarzenberg" zu entnehmen. Dem Blasi Rösch und dem Josef
Odem ab dem Stahlhof wurden am 19. März 1794 13 Gulden 52 Kreuzer ausbezahlt
, weil sie 26 Nächte in der Obervogteibehausung gewacht hatten, als die
eisernen Gitter angebracht wurden74.

Inzwischen stand wieder einmal der Einsturz des Kellergewölbes auf der
Tagesordnung. Der Waldkircher Werkmeister Anton Böhler fertigte am
4. Dezember 1786 ein Gutachten. Diesem nach sollen die Kreuzgewölbe sehr
verdrückt und in der oberen Fläche ganz eben gewesen sein. Risse und Sprünge
sollen sich von der Mitte in die Nebengewölbe gezogen haben. Vor zehn Jahren
habe man diese mit Kalkmörtel geschlossen, aber nicht nur diese, sondern
weitere seien jetzt aufgetreten. „Wenn man die ganze Bauart dieses Hauses
betrachte, so findet man, das ganze Haus sei schlauderig, besonders das Kellergewölbe
mit schlechtem Material gemacht worden, mithin ist zu glauben, das
Gewölbe könne durch eine kleine Erschütterung oder nur wegen den nahe an

73 Anton Böhler von Schlageten, Herrschaft St. Blasien, war Bau- und Zimmermeister. Er wurde am
4. Juli 1769 Bürger in Waldkirch und verheiratete sich am 26. September des gleichen Jahres. Er war
der Sohn des Hans Adam Böhler und war bei seiner Verheiratung noch Geselle. Zahlreiche Bauten in
Waldkirch und Umgebung wurden von ihm errichtet. Sein Todesjahr ist nicht bekannt.

74 StAW IX 1562.

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