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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0042
lacher Kirchenbuch selbst ist eine durchaus sachliche Nachricht über die Einweihung
der neu instandgesetzten Kirche, welche am 18. September 1663
durch den markgräflich-badischen Kirchenrat Mag. Paulus Finx zu Müllheim,
dem Special (= Specialsuperintendent = dem heutigen „Dekan") der Herrschaft
Badenweiler, vorgenommen wurde. Daß dies für das wiedererstandene
Dorf Haslach in der Tat ein außergewöhnliches Ereignis und ein hoffnungsvolles
Zeichen des Neuanfanges war, geht aus der im Kirchenbuch verzeichneten
Liste der Festgäste hervor, an deren Spitze - - wir sehen hier aber von
den damals üblichen barocken Titulierungen ab — der markgräflich-badische
Rat und Oberamtmann Joh. Georg von Merkelbach und der Abt des Klosters
Allerheiligen in Freiburg, Propst Christoph, genannt werden. Das Pfarrkapitel
der ganzen Herrschaft Badenweiler, soweit die Pfarreien damals überhaupt
besetzt waren, ist vollzählig anwesend. Die Pfarrer von Badenweiler,
Betberg, Britzingen, Buggingen, Hügelheim, Laufen, Mengen, Opfingen, Tiengen
und Wolfenweiler sind namentlich eingetragen. Daraus ergibt sich ein
Doppeltes: einmal, in welchen kirchlichen Zusammenhang die Haslacher Kirche
damals gehörte, nämlich zur Herrschaft und zum Dekanat Badenweiler der
lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach; zum anderen, daß auch eine
Rechtsverbundenheit mit dem Kloster Allerheiligen in Freiburg bestehen
mußte. Bekanntlich ist dieses Kloster das Stadtgotteshaus der St. Märgener
Augustiner. 1462 waren diese, nachdem sie ihr Klostergut in St. Märgen infolge
wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu einem Spottpreis an die Stadt Freiburg
verkauft hatten, in ihr Stift Allerheiligen in Freiburg übergesiedelt, das
in der nördlichen Vorstadt Neuburg lag. Von hier ausnahmen Abt und Konvent
in Haslach ihre Rechte und Pflichten wahr: sie hatten den Pfarrsatz und den
Kirchenzehnten, waren aber dafür baupflichtig für Chor und Turm der Kirche
und für das Pfarrhaus und hatten den Pfarrer zu bezahlen. Darum also ist
Propst Christoph bei der Weihe der renovierten evangelischen Kirche dabei.
Diese Rechte und Pflichten hat das Kloster bis zu seiner Säkularisierung ununterbrochen
besessen. Nur den Pfarrsatz - - das Recht, den Pfarrer auszuwählen
und einzusetzen - - hatte der Landesherr an sich genommen. Das Zustandekommen
dieser Rechtsverbundenheit der Haslacher Pfarrei mit dem
Kloster St. Märgen ist durch die Urkunde vom 6. April 1329 geklärt, auf die
wir hernach zurückkehren werden.

Aus der Art des Chronikeintrages ist zu schließen, daß Gustav Wilhelm
Eisenlohr im Dorf eine lebendige Rückerinnerung an 1663 vorgefunden hat.
Doch weiter zurück reicht das Wissen der damaligen LIaslacher offensichtlich
nicht. Wir verdanken es Pfarrer Martin Ludin, der gleichzeitig am 18. September
1663 auf Veranlassung des Markgrafen Friedrich durch den Spezial Finx
ordiniert und zum Pfarrvikar von LIaslach eingesetzt worden war, die damalige
Haslacher Gemeinde namentlich zu kennen. Aus diesem Genieindeverzeichnis
ersieht man, daß das Dorf durch jenen furchtbaren Krieg völlig
ruiniert gewesen und neu besiedelt worden ist. Nur die Minderheit der Bewohner
besteht aus alten Haslachern, die Mehrheit kommt aus der Schweiz.
Aber dies gehört nicht hierher! Aus den Ruinen waren 16 Bauernhöfe und
eine Mühle wieder zum Leben erstanden. Dazu kam dann noch das Pfarrhaus.
Es handelt sich um eine kleine Gemeinde mit nicht ganz 100 Seelen. Für sie
ist die renovierte Kirche Mittelpunkt des Lebens.

Von diesem Schlüsseljahr 1663 aus wollen wir die Geschichte der Haslacher
Dorfkirche vorwärts und rückwärts betrachten. Zunächst interessiert die

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