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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0044
das Paironat. Er stellte in dieser frommen Stiftung, zu der Bischof Rudolf von
Konstanz am 19. März 1529 die Genehmigung erteilt hatte, die Bedingung,
Abt und Kloster sollten dafür Sorge tragen, daß die Kirche zu Hasela mit
Gottesdiensten ordentlich versehen und der dortige Pfarrer genugsam ausgestattet
werde. Der Überschuß vom Ertrag des Kirchenzehnten sollte nach
Abzug der Pfarrkompetenz zur Verbesserung der Konventskost des Klosters
dienen. Verkauf oder Verpfändung dieses Kirchenpatronats seien verboten,
sonst falle alles wieder an den Ritter oder dessen Erben zurück. Im zweiten
Teil dieser großen Urkunde nimmt der Abt die Stiftung feierlich an und
gelobt für alle Zeiten, daß das Kloster die Bedingungen halten werde.

Welchem Heiligen aber war die Kirche zu Haslach geweiht? In einer Reihe
von Kaufurkunden wird bei Angabe der Lage eines Hauses oder eines Grundstückes
die „kilchen ze Hasela" immer wieder erwähnt, aber stets ohne
Angabe des Kirchenheiligen. Auch bei den vielen Berührungen mit dem Gutleuthaus
wird der Haslacher Kirchenpatron nie genannt. Nun war eine Reihe
von anderen Klöstern auch im Haslacher Bann begütert, was gelegentlich zu
Konflikten zwischen diesen Klöstern führte. Dazu kam, daß die Grenzen zwischen
dem Adelhauser und Hasler Bann umstritten waren. Dadurch entstand
mehrfach Streit um die Ausübung der Zehntgerechtigkeit. Einer diesbezüglichen
Urkunde8, in der 1493 Zehntstreitigkeiten zwischen dem Augustinerkloster
St. Märgen und dem Karthäuserkloster St. Johannes baptista beigelegt werden
, verdanken wir die Kenntnis über den Haslacher Kirchenpatron: es ist
Sankt Gallus. Eine zweite Bezeugung der Haslacher Pfarrkirche als einer
St.-Gallus-Kirche geschieht in der Urkunde vom 26. November 1515, in der
ebenfalls Zehntzwistigkeiten beigelegt werden sollen, diesmal aber zwischen
dem Ordenskomtur der Johanniter und dem St. Märgener Abt von Allerheiligen.
Bei der erstmaligen Auswertung dieser beiden Urkunden durch Dr. Kollautz
war ich dieser Entdeckung gegenüber sehr mißtrauisch, da die Bezeugung des
Patrons erst so spät erfolgt. Die Frage stellte sich darum von selbst, ob es
sich hier wirklich um ein altes Patrozinium handle oder ob nicht ein Patro-
ziniumswechsel vorliegen könne. Als tiermann Oechsler 1907 seine Abhandlung
schrieb: „Die Kirchenpatrone in der Erzdiözese Freiburg"9, kannte
dieser unsere beiden Urkunden nicht, weswegen er für Haslach keinen
Kirchenpatron nachweisen konnte. Ebenso war es bei Lehmanns Arbeit:
„Patronatsverhältnisse im Archidiakonat Breisgau"10. Aus meinem Zweifel
half mir damals ein Gespräch mit dem Freiburger Archivrat Dr. Zwölfer
weiter. Dieser wies darauf hin, in unserem Bereich käme St. Gallus nur als
alter Patron vor. Welche Bedeutung das Kloster St. Gallen bald nach seiner
Gründung und bis zur Jahrtausendwende im ganzen alemannisch-schwäbischen
Räume besaß, ist allgemein bekannt. In der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts
hatten die heimischen Klöster wie Lorch, Reichenau und St. Gallen
vor den westfränkischen Mittelpunkten den Vorrang gewonnen. Diesen Klöstern
hatten sich die Liebe und die Schenkungsfreudigkeit des Volkes und des
Adels zugewandt. In jene Zeit fällt ausgerechnet die erste Erwähnung unseres
Dorfes im Rahmen einer solchen Schenkung: 78611. Aber nun ist zu bedenken
- und das ist Theodor Zwölfers Hinweis —, daß die St. Galler Mönche seit

8 GLA St. Margen, 13/16.

9 FDA Neue Folge, 8. Band.

10 FDA Neue Folge, 12., 13., 14. Band.

11 St. Galler Urkundenbuch, I Nr. 110, S. 104.

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