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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0057
22 Lebensjahre folgten nach, die sich der Nachforschung entziehen. Bei
welchem einheimischen Meister besuchte der Jüngling die Lehre? Wohin trieb
ihn die Wanderschaft? Wo holte er sich Anregungen für seine Arbeiten? Bei
welchen Meistern arbeitete er in der langen Zeit bis 1752? Mit meinen Ant-
w orten möchte ich warten, bis mir die darzustellenden Zusammenhänge erlauben
, eine Lösung der Rätsel zu versuchen.

„Sellinger fecit a Mörting 1752" lautet die Inschrift am Stamm des St. Geor-
gener Friedhofskreuzes. War der Bildhauer aus der Fremde heimgekehrt?32
Wollte er den Beginn seiner selbständigen Künstlertätigkeit anzeigen? Sollte
die Signatur des Kruzifixes, dieses ersten Werkes im Breisgau, für ihn werben
? In den Beständen des Freiburger Stadtarchives finden sich Angaben, die
entsprechende Vermutungen rechtfertigen.

Der Schreiber des Freiburger Rates nahm am Freitag, den 23. März 1753,
die Bitte zu Protokoll33, den „H Joh: Baptist Seelinger von Merdingen gebühr-
tig leedig standts seiner Kunst Ein bildthawer welcher zu paris ambsterdam
Undt andtwerben die Collegia annathomiae frequentieret, mithin in diser
seiner Kunst wohl Erfahrn, Ihne dahero alß Einen allhießigen Zünftigen
gegen Erlaag Eines Milden Einkaufgelt in hohen gnaden auf Undt ahnzuneh-
men". Sellinger hatte erkannt, daß er sich im Zentrum des politischen und
wirtschaftlichen Lebens seiner Heimat niederlassen mußte, wenn er beruflich
ins Geschäft kommen wollte. Die Folge war der Antrag auf Einbürgerung
und Zunftmitgliedschaft gewesen. Johann Martin Yonderlew, Zunftmeister
der „wol:E:E: Zunft Zum Mohnen"34, verhinderte aber eine schnelle Entscheidung
des Stadtrates, indem er einwendete, daß der „Supplicant biß Er solches
behörigen orth würdt hinderbracht haben in seinem petito nit Verbeschaydet
werden möchte". Die Zunft wollte prüfen, ob durch den Aufnahmeantrag
wirtschaftliche Interessen von Mitgliedern berührt würden. Eine Woche
später, am Ratsfreytag den 30ten Marty 17 5 3 35, stellte sich „H Joh. Baptist
Seiinger Von Merdingen gebührtig seiner Kunst Ein Bildthawer" wieder ein
und „beziehet sich auf den pto gnädiger aufnahmb Eines Zünftigen vor 8. Tag
ad protho: gegebenen Receß Ihne alß Einen allhießigen Zünftigen gegen
praestieren der Erford: Requisiten in gnaden auf Undt ahnzunehmen".
Warum dieses Drängen? Am selben Tage reichte auch der ledige Bildhauer
Fidelis Sporer von Weingarten ein Gesuch um Aufnahme in das Freiburger
Bürgerrecht ein30. Beide Konkurrenten scheinen gute Informationsquellen
gehabt zu haben. Für welchen sollte sich der Rat entscheiden? „Xaveri haußer
der allhiefiige bildthawer" würd gehört und läßt bei Sporer den Vorbehalt
protokollieren, daß das petitum erst hinterbracht sein müsse, bevor ein Bescheid
erteilt werde. Gegen die Bitte Joh. Bapt. Sellingers hat Bildhauer
Hauser jedoch „in so weith nichts Endtgegen, weil der Snpplicant seine Kunst
auß der perfection Erlehrnet". Diese Bescheinigung einer gründlichen Lehre
möchte nicht flüchtig übergangen werden, soll uns aber jetzt nicht aufhalten.
Sellinger nannte zwar Paris, Amsterdam und Antwerpen als Studienorte,
doch ließ sich in keiner der Städte ein Beleg für die Angabe erbringen. In

32 1747 nidit im Verzeichnis der Bankplätze genannt.

33 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokoll 153, S. 640.

34 Friedrich Hefele, „Vorarlberger und Allgäuer Bauleute . . ." in „Alemania", IV, 3 — 1950, S. 115.

35 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokoll 153, S. 668.

30 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokoll 153, S. 665 — L. Noack-Heuck, ..Die Statuen des Schussenriedcr Bibl.-
Saales' (wie Anm. 5), S. 150.

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