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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0059
der mit seiner anscheinend vorgeführten Arbeitsprobe bei der Ratskommission
keinen Erfolg erzielen konnte, dürfte resigniert haben. Sellinger dagegen
hatte wieder mit der Anspielung auf seine Finanzmittel versucht, dem Konkurrenten
das Wasser abzugraben. Der Erfolg war jedenfalls auf der Seite
Sellingers gewesen. Am 16. November 1753 wiederholt dieser seine Bitte um
Aufnahme in die Zunft. Dabei fällt auf, daß niemand mehr von Künstlerwettstreit
und „accademischem stuck" spricht. Um so bemerkenswerter ist, daß
auch diesmal „der allhiesige bildhauer xaveri hauser nichts entgegen hat".
Ohne Zögern erteilt jetzt der Rat seine Zustimmung und nimmt „Joh. Zehling
seiner Kunst ein bildhauer von mördtingen gebürthig sambt dessen erst
Kürstiich eingeheüratheten frauen" gegen bare Bezahlung von 200 fl rauher
Währung als Bürger der Stadt Freiburg auf43.

Wer annimmt, Sellinger sei mit dem Erreichten zufrieden gewesen, sieht
sich getäuscht. Das Einkaufsgeld war ihm zu hoch. Den Antrag, von der
Summe 20 II nachzulassen, lehnen die Ratsherren aber ab44. Die Fortsetzung
der Geschichte liefern die Senatsprotokolle der Universität45. Sellinger unternimmt
am 25. Januar 1754 den Versuch, unter günstigeren Bedingungen als
Civis Academicus die Einbürgerung in Freiburg zu erreichen. Das Glück ist
ihm jedoch nicht hold; denn der Senat der Universität zieht den berühmten
Johann Christian Wenzinger vor, der am selben Tage mit Sellinger „per
Memoriale Supplicando" um das akademische Bürgerrecht bat.

Was blieb unserem Meister anderes übrig, als sich wieder an die Stadtväter
zu wenden? Auf Verringerung des Einkaufsgeldes hoffend, schlug Sellinger
am 18. Februar 1754 vor, „in ansehung bey dem neüen Kirch gebäu in d
wiehrin etwas einige statuen zu verfertigen seyn däthen", ihm diese Arbeiten
zukommen zu lassen40. Den Rest des Einkaufsgeldes wolle er dann bar erlegen
. Die Ratsherren ließen sich allerdings auf nichts ein und bestimmten,
daß innerhalb von vierzehn Tagen die schuldige Summe zu bezahlen sei.

Inzwischen hatte Johann Christian Wenzinger wegen der gestellten Bedingung
eines gratis anzufertigenden Kunstwerkes die Beziehungen zur
Universität abgebrochen und in schroffer Form das Aufnahmedekret zurückgegeben
, „weil er sich auf keine weise zu etwas obligieren zu laßen gesinnet
seye"47. Das gab Sellinger eine unerwartete Chance. Die Senatsprotokolle
vom 16. März 1754 vermelden dazu: „Hingegen aber habe sich der andere
Bildhauer Johann Baptist Seelinger /:welcher zue gleicher Zeit nebst dem
Wenzinger sich umb den Academischen Schutz beworben, gleichwohlen aber
aus seinen Ursachen abgewisen worden:/ noviter gemeldet, und sich Von selbst
cn zue Verfertigung eines Kunststuckes ad Aulam Academicam gratis et
Sponte anofferieret"48. Rektor J. L. Baader49 stellte darum „zue beliebiger
deliberation, was hierinfalls zue Thuen seyn möchte". Der Senat der Universität
beschloß: „Weilen der Wentzinger sich selbsten der gethanen gnad

43 Stadtarchiv Frciburg, Ratsprotokoll 153, S. 966 und 972. Im Bürgcrbuch kein Eintrag, weil die Jahrgänge

1T55-54 fehlen (.Mitteilung von Herrn StAR Dr. Zwölfer — 18. November 1960).
i i Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokoll 153, S. 997 und 1006.
45 Universitätsarchiv Freiburg, Senatsprotokolle 1755—1758, S. 103/104.
•Iii Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokoll 153, S. 1156 und 1144.

47 Friedrieh Schaub, ..Die Universität Freiburg in ihren Bez. z. Freib. Kunst im 18. Jhdt." (wie Anm. 4),

S. 70/71 — Universitätsarchiv Freiburg, o. a. Sen.-Prot., S. 117.
-18 Univorsitätsarchh Freiburg, Sen.-Prot. o. a., S. 118.

49 Friedrich Schaub, ..Die Matrikel der Universität Freiburg von 1656 bis 1806", II, S. 52, Rekt.-Nr. 567,
WS 1755/54: „Josephus Lambertus Baader, med. dr., institut. med. prof. ord."

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