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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0065
die Frau Sellingers von der Mühsal ihrer letzten Lebensjahre. Die „verwit-
tibte bildhauerin" starb im Alter von 68 Jahren an den Folgen einer „Darm
Entzindung"85.

Noch in den Morgenstunden des Sterbetages schickte Bürgermeister
Dr. Eiter eine Magistratskommission in die Wohnung der „verwittweten Margaretha
Sei ingerin, gebohrene Stauderin"86, die sich bei Schneidermeister
Xaver Renz in der Schiffstraße 14 eingemietet hatte87. Weil von „der Verstorbenen
ehelich ledigen Tochter Franziska nicht das mindeste Von einem
letzten Willen in Erfahrung gebracht worden ist, auch die Verlassenschaft in
einem geringen Vermögen bestehe", wurde bis zur rechtlichen Regelung „die
enge Sperre" über die vorhandenen Habseligkeiten verhängt. Am 18. Dezember
1784 kam die Abhandlungs- und Inventurskommission wieder in der
Sterbewohnung der Erblasserin zusammen, diesmal aber in Gegenwart von
„Xaver Hauser, des Bildhauers, als obrigkeitlich aufgestellten Vogts des
iiuier dem Baron von Benderischen Regiment als Gemeiner befindlichen
Sohnes Joh. Baptist Seiingers". Mit Rücksicht auf den bei den Soldaten dienenden
Sohn „und besonders der fast olmmöglichen gleichen Theilung der vorhandenen
Hausfahrnissen" ließ man am 23. Dezember 1784 eine öffentliche
Versteigerung des Inventars durchführen, welche 169 fl einbrachte. Viel gab
es also nicht mehr zu verteilen. Dessenungeachtet wollte Stadtsyndikus
Dr. Schwarz eine einwandfreie Durchführung der Nachlaßgeschäfte erreichen;
denn er war bei der Überprüfung der Erbschaftsakten auf so zahlreiche Fehler
gestoßen, daß er in heftigen Zorn geriet. Am 5. Januar 1785 reichte er dem
Abhandlungskommissär Kanzlist Joseph Wilhelm alle Unterlagen über die
Verlassenschaft der „verstorbenen Margaretha Stauderinn Verehelicht gewesenen
selingerinn" zurück, nicht ohne in zwölf „Erinnerungen" die Un-
genauigkeiten Wilhelms beanstandet und mit einer Rüge gewürzt zu haben.
Aus den zwölf Beanstandungen möchte ich nur eine herausgreifen, die besonders
interessiert: „. . . 2. wird die Verstorbene Margaretha selingerin in diesem
Inventario eine gebohrne stauclerin, in jenem älteren aber vom 20 und
21ten Augusts 1781 eine gebohrne Brunnerin zugenannt; welcher von beiden
Zunamen soll denn nun rechte seyn?" Was sollen wir heute zu den ungenauen
Akten sagen, nachdem Syndikus Schwarz schon 1785 gefragt hatte: „Was ist denn
mit diesem elenden Zeuge noch anzufangen?" Kanzlist Wilhelm übergab dem
Magistrat die bemängelten Erbschaftsakten erst wieder am 20. Dezember 1785.
Er war dabei zum Eingeständnis gezwungen, keine Verbesserung der Fehler
erreicht zu haben, weil „die bey der Inventur und Lizitazion gegenwärthig
geweßte ledige Tochter Franziska vor Abwarthung dieser zu beendigenden
Abhandlungssache sich mit den völligen Lizitazionsgeldern zu ihrer mit
H Amtmann Lur zu Inslingen Verehelichten Schwester Maria Agatha mit Sack
und Pack ohne bis von ihro eine Antwort zu geben, begeben habe." Zur Beendigung
der Erbschaftssache forderte die Stadt beim Löbl. v. Benderischen
Regimentskommando den Sohn des Bildhauers Sellinger an, der am 20. Januar
1786 erklärte, daß er sich „für seine Betrefnus an dem Vätterlichen und mütterlichen
Erbe als gänzlich ausgewiesen erkenne, da er überhaupt weit mehr
gekostet habe als seine Schwestern". Diese Erklärung trägt die Unterschrift:
„Joann Seelinger mit. dem löbl. Benderischen Infanterie Regiment bey H.

85 Dompfarrarchiv Freiburg, Totenbuch. 1779—1807, S. 71.
8U Stadtarchiv Freiburg, 261 Erbschaften Seiinger.
87 Flamm (wie Anm. 52), S. 242.

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