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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0072
Dr. Ulrich Zäsi und die Bestätigimg
des Freiburger Neuen Stadtrechts

Von Theodor Zwölfer

Einleitung: Das undatierte, vonRichardSchmidt in
seiner Freiburger Prorektoratsrede zitierte Gesuch

Dr. Ulrich Zäsis

Während der bis heute immer noch nicht recht aufgeklärten Verhandlungen,
welche die Stadt Freiburg wegen ihres Neuen Stadtrechts mit den
Regierungen zu Ensisheim und zu Innsbruck führte, war am 12. Januar 1519
Kaiser Maximilian, angeblich der Stadt „hoher Gönner", nach kurzem Krankenlager
zu Wels in Oberösterreich gestorben, ohne daß das in vielen Jahren mühsam
erstellte Freiburger Gesetzgebungswerk seine Bestätigung erhalten hatte.

Damals soll Ulrich Zasius eine Eingabe an König Ferdinand entworfen
haben, um in der Stadtrechtsfrage persönlich zu intervenieren — so wenigstens
berichtet Richard Schmidt (der diesen Entwurf selbst gelesen haben
will) in einer Anmerkung zu seiner berühmten Prorektoratsrede über „Zasius
und seine Stellung in der Rechtswissenschaft" (1904). Er schreibt dort (wenn
ich mich seiner eigenen Worte bedienen darf) folgendes:1

Nun findet sich in der Tat unter den Konzepten zum Stadtrecht ein von
Zasius eigener Hand geschriebener undatierter Entwurf zu einer Eingabe,
die er persönlich kurz nach dem Tode Kaiser Maximilians an König Ferdinand
gerichtet hat und in der er um endliche Erledigung der Stadtrechtsfrage
nachsucht. Sie geht offenbar neben dem oben erwähnten Schriftentausch
der Stadt mit der Regierung her und setzt die persönliche Autorität
des Gelehrten beim Hofe ein, um ea res, quse usque adhuc p e -
penderit zu Ende zu bringen. Das respektvoll aber äußerst dringend
und eingehend abgefaßte Gesuch ist kaum erklärlich, wenn nicht starke
Widerstände, nicht bloß formeller Natur, zu überwinden waren. Es ist also
nicht undenkbar, daß von der Regierung auch sachliche Änderungen vorgenommen
wurden.

Soweit Richard Schmidt - - nach seinem Urteil leidet es keinen Zweifel, daß
das Schriftstück nicht nur auf seine Beweisführung entscheidend eingewirkt
hat, sondern daß dieses undatierte, heute verschollene Gesuch Zäsis für die
Freiburger Stadtrechtsforschung nach wie vor von allergrößter Wichtigkeit sein
müßte, wenn es wieder auftauchen würde. Nach den präzisen Angaben Richard
Schmidts kann es auch keinem Zweifel unterliegen, daß der verewigte große
Staatsrechtslehrer ein derartiges Schreiben wirklich in der Hand gehabt hat,
aus dem er übrigens ein kleines Bruchstück wörtlich zitiert (das uns weiter

1 Richard Schmidt, Zasius und seine Stellung in der Redilswissensdiafl (Leipzig 1904), 66 A 16.

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