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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0085
angeordnete gemeinsame Erbfolge der beiden Enkel (durch den gelehrten
Kartäuserprior Gregor Reisch, der als Beichtvater die letzten Tage und Stunden
am Krankenlager des Kaisers geweilt hatte). Übrigens weiß es Zasius nicht
anders — so sagt er in der mehrfach herangezogenen Leichenrede seinen sorgenvoll
in die Zukunft blickenden Zuhörern (und uns) nichts überraschend Neues,
wenn er sie zum Trost auf die beiden fremden Jünglinge als Nachfolger des
Verstorbenen hinweist2". Hat der Verewigte nicht in seinen beiden Enkeln
Karl und Ferdinand zwei wahre „Prachtstücke" aller „Tugenden" und „zwei
großmächtige Könige" hinterlassen? Auch das Ensisheimer Regiment weiß sich
in der Nachfolgerfrage nach Maximilians letztwilligen Bestimmungen zu richten
— es ist diese Haltung schon seiner Stellung als staatliche Behörde schuldig.
So beschwert sich die Ensisheimer Regierung am 21. März 1519 beim Markgrafen
Philipp über das landesverräterische Treiben seines (ehemaligen)
Ettlinger Amtmanns30, der im Auftrag des Königs von Frankreich Reisläufer
anwirbt - es sind die kritischen Monate vor der Kaiserwahl, und die Eidgenossen
erklären um dieselbe Zeit auf ihrer Tagsatzung vom 1. April 1519.
daß sie einen französischen Kaiser nicht dulden würden31 - - trotzdem wird von
den Ensisheimern als der Gegner, gegen den der Franzose rüstet, nicht einfach
(wie wir erwarteten) allein der Mitbewerber um die Kaiserwürde, Karl, angeführt
, sondern die Herren vom Regiment nennen korrekt beide Landesherrn
: „unsern gnedigsten herrn konig Karlen von Hispanien etc. und konig
Ferdinanden". Man sieht: Wochen und Monate nach dem Tod des Kaisers
galten in Freiburg und in Ensisheim ganz entsprechend den letztwilligen Verfügungen
Maximilians stets die beiden Enkel Karl und Ferdinand als gemeinsame
Erben und Landesherren!

5. Einem aufmerksamen Leser wird mein Versuch, Schmidts Datierung
..kurz nach dem Tode Kaiser Maximilians" zu widerlegen, wie ein Einrennen
von offenen Türen vorkommen. Haben wir nicht bereits erkannt, daß Zasius
am 7. Februar 1519, als er die Leichenrede hielt, vom Fehlen der kaiserlichen
Bestätigung noch nichts gewußt hat? Wie sollte er da um dieselbe Zeit eine
Eingabe wegen dieser fehlenden kaiserlichen Bestätigung gemacht haben? Wir
werden also das Datum des Schmidtschen Aktenstückes später ansetzen müssen
. Am besten wird man es bis zu einem Zeitpunkt hinausschieben, der einen
neuen politischen Aspekt zeigt. Da würde sich die Wahl des Königs von
I [ispanien zum römischen König am 28. Juni 1519 als eine grundlegende Wende
der Verhältnisse gleichsam von selbst anbieten. Von diesem Tage an braucht
man wegen der Confirmation nicht mehr an zwei Landesherren zu denken!

In der Tat, der unmündige Ferdinand wird nach der Wahl des Bruders zur
reinen Nebenfigur, er führt z. B. im Jahr 1520 nur die bescheidenen Titel
„Prinz von Hispanien. Erzherzog zu Österreich und Graf zu Tirol etc.",
während Karl mit den Namen seiner neuen Würde alle ererbten Gerechtsame
verbindet. Er ist „von Gottes Gnaden erwählter Römischer König, zu allen
Zeilen Meiner des Reichs, zu Hispanien, beider Sicilien und Hierusalem König,
Erzherzog von Österreich, Herzog zu Burgund, zu Brabant, zu Steyr, zu
Kärnten und zu Krain etc., Graf zu LTabsburg, Flandern und zu Tyrol"32.

29 Udalrici Zasii oratio . . . in Innere Maximiliani . . . habita (1519) p. 12 „scd bonam sui partem, omatissimos
duos nepotes Carolum post se et Fcrdinanduin, duo virtutum decora reliquerit utrosque potcntissimos
reges . . . . .

30 Urk-k. IV b: 1519 März 21.

31 Gebhardt, Handb. d. G. 2 (1955), 56.

»2 Vgl. d. Abdruck der Stadtreditsconßrmation vom 1. Juni 1520 bei Riegger, l. c. pag. (56) Anm. s.

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