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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0088
Abb. 1 Zasius eigenhändig an seinen Auftraggeber (zwei Drittel natürlicher Größe).

Wir werden aber später sehen, daß der Angeredete nicht der Stadtschreiber
Armbruster ist, sondern eine andere für die Entstehungsgeschichte des neuen
Stadtrechts ebenso wichtige Persönlichkeit.

In dem auf die Anrede folgenden Satz ist zu lesen, daß der übermittelte
lateinische Entwurf zu einem Schreiben an König Karl bestimmt ist. Weiterhin
ist dann darauf angespielt, daß im Text des Briefes die Bitte ausgesprochen
wird, mit der Bestätigungsangelegenheit die beiden königlichen Kommissäre in
Deutschland, den niederländischen Rat Maximilian von Zevenberghen und den
Generalschatzmeister Jacob Villinger zu beauftragen. Wenn es nicht so gehalten
werde, sei zu befürchten, daß die Sache durch die Vielzuvielen (gemeint
sind die Räte in Ensisheim und Innsbruck) niemals zustande gebracht werde.
Nach diesem Seitenhieb auf die Ensisheimer und Innsbrucker Umstandskrämer
kommt eine interessante Bemerkung - - Zasius verwahrt sich gegen den Vorwurf
, er hielte den Auftraggeber für einen Mann, der sein Latein nicht verstehen
könne. Nein! die deutsche Übersetzung habe er nur beigefügt, damit der Text
den „ungebildeten Räten" (laicis constdaribus) leichter erklärt werden könne!
Man braucht sich nicht aufs Raten zu verlegen, um herauszubringen, wer damit
gemeint ist - - es wird sich um die Mitglieder des Stadtrats handeln, die zum
größeren Teil des Lateinischen nicht mächtig waren, nämlich die „consiliarii
civitatis vestrae Friburg(i) provinciae Brisgoae", wie sie in dem Text des
Entwurfs unterschriftlich als praesumptive Absender genannt werden. Ihnen
muß ja das Schreiben an König Karl vorgelesen und erklärt werden, wenn es
von der Kanzlei ausgefertigt werden soll.

Eigentlich ist mit der oben gegebenen Interpretation von Zäsis Rand- und
Schlußnotiz schon das wesentlichste über den Inhalt des Aktenstücks gesagt.
Wir haben es zweifellos mit der vermißten „Eingabe" Richard Schmidts zu tun!
Und wenn wir nach dem Zitat Schmidts fahnden, das wir oben in unsrer Ein-

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