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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0098
Weitere Erläuterungen zu Z ä s i s Texten

Zur Erläuterung der am Schluß unserer Abhandlung in der lateinischen und
in der deutschen Fassung abgedruckten Entwürfe Zäsis soll noch auf zwei darin
auffallende Stellen aufmerksam gemacht werden, die beachtet zu werden
verdienen.

1. Zasius kennt in den beiden Entwürfen nur einen Johannes (bzw. Hans)
Villinger. Erst der Empfänger, Meister Ulrich Wirtner, hat in der lateinischen
Fassung den Namen mit eigener Pfand zu Jacob Villinger verbessert! Aus der
Korrektur ersieht man, daß Zäsis Briefentwurf tatsächlich in die Hände des
geschäftstüchtigen Obristmeisters gekommen ist. Andrerseits ist in der deutschen
Fassung der falsche „Flans Villinger" nicht korrigiert worden. Vielleicht
dürfen wir daraus den Schluß ziehen, daß Ulrich Wirtner nicht in die Verlegenheit
gekommen ist, die für die ungelehrten Räte bestimmte deutsche Übersetzung
vorzulesen.

2. Am Ende des lateinischen Schreibens hat Zasius als Randnote eine Texterweiterung
über das bedrohliche Anwachsen der Klöster angebracht - eine
Bemerkung, die dann auch in den Wortlaut der deutschen Fassung aufgenommen
worden ist. Hieraus ist die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Randnote
bzw. Texterweiterung zu ersehen. Dennoch wird der uneingeweihte Leser kaum
verstehen, was Zasius mit diesem Hinweis auf die von den Klöstern drohenden
Gefahren gemeint hat. Ich möchte deshalb einen Erklärungsversuch wagen, der
auch ein interessantes Licht auf die Entstehungsgeschichte des Freiburger
Stadtrechts zu werfen verspricht.

Zäsis Gedankengang ist etwa folgender: Die Pest hat so viele Todesopfer
gefordert, daß wegen der erbrechtlichen Folgen und der unerwünschten starken
Zunahme des Klostergutes (als indirekter Begleiterscheinung der vielen Todesfälle
) die Bestätigung des Stadtrechts eilig und dringend notwendig ist. Freilich
wagt der gelehrte Schreiber den ursächlichen Zusammenhang kaum anzudeuten
, so daß man sich unwillkürlich frägt, ob diese Vorsicht bei Berührung
einer kirchenpolitischen Frage seiner eigenen Natur entspricht (bzw. seiner
prekären Page als Angehöriger der Universität), oder ob seine Überängstlichkeit
ihre Erklärung in dem Respekt vor der streng kirchlichen Haltung des
neuen Fandesherrn findet.

Aber auch hier verspricht wiederum ein bisher von der Forschung nicht
beachtetes Schreiben der Stadt eine Lösung der von Zasius nur andeutungsweise
berührten Rätselfragen (und zugleich neues Picht ins Datierungsproblem)
zu bringen.

Unbekanntes Schreiben der Stadt
an den k. Schatzmeister Jakob Villinger 1519 Okt. 29

Gerade damals scheint nämlich der Stadtrat insgeheim der zuversichtlichen
Hoffnung zu leben, durch die Einführung des Neuen Stadtrechts dem beängstigenden
Anwachsen der Toten Hand steuern zu können. Wenigstens spricht
er im Herbst desselben Jahres seine heimlichsten Sorgen und Gedanken in
dieser Frage offen und unverblümt Jacob Villinger gegenüber aus (Miss. 10,
220: 1519 Okt. 29). Auch hier ist wiederum die Pestseuche der Ausgangspunkt
der stadträtlichen Erwägungen. Ich lasse das bisher unveröffentlichte Schreiben
wegen seiner interessanten Aufschlüsse im Wortlaut folgen:

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