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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0114
schaffen, wodurch gewiß wenig Produkte roh aus dem Land gehen würden.
Denn sie hat ihren sicheren Absatz, den viele Handelsleute mit Mühe schwerlich
finden würden.

Ein mittelfeines Stück Baumwolltuch hält 32 Pariser Stab13, wiegt 10 Pfund,

und dazu kostet 1 Pfund zu spinnen 54 Kreuzer.

Daher beträgt der Spinnerlohn pro Stück 9 fl.

Spulen, Schlichtem Stärken und Weben pro Stück 5 fl.

Mithin verschafft jedes Stück einen Verdienst von 14 fl.

Nicht minder wichtig ist die Leinenweberei, bei welcher auf jedes 100 Ellen
haltende Stück für Spinnen, Spulen, Weben usw. gewiß 10 Gulden Verdienst
gerechnet werden können.

Würde nun der Fonds gehörig vermehrt, so ließen sich jährlich bequem
2500 Stück Baumwolltuch verfertigen, davon betrüge

der Verdienst zu 14 fl. 35 000 fl.

1000 Stück Leinentuch und Zwilch zu 10 fl., folglich Verdienst 10 000 fl.

Woraus ein jährlicher Verdienst von 45 000 fl.

entspränge, der mit verdoppeltem Fonds leicht noch verdoppelt werden könnte,
ohne den wichtigen Kreislauf des ganzen Fonds in Anschlag zu bringen.

Aber warum verdoppelt dann Herr Hofrat Vogel bei einer so günstigen
Lage seinen Fonds nicht selbst? Weil er's nicht wagen mag, seinen Kräften mehr
Anstrengung zuzumuten, als mit Bequemlichkeit geschehen kann und ihm
gleichwohl auch nicht zuzumuten ist, zuviel darein zu stecken, solange er nicht
(wenigstens auf eine beträchtliche Anzahl Jahre, die ihm seinen Fleiß und
seine Bemühung vergüten können) vor Nebenbuhlern in seinem Gewerbe
unumstößliche Sicherheit erhält."

Der nächste Bericht der Regierungskommission vom 22. November 1787
nennt einen Umsatz in der Baumwollverarbeitung von 8465 fl. in 13 Monaten
und in der LIanfhandlung von 52 247 fl. in 20 Monaten, ferner wurden für
58 000 fl. Landesprodukte eingekauft, etwa 500 Personen beschäftigt und
10 207 fl. Löhne ausgezahlt. Der Reingewinn wurde mit 3705 fl. beziffert. Dieser
Bericht schließt offenbar die Waisenhaus-Fabrik nicht ein, demi hierüber
schreiben v. Edelsheim und Meier am 3. Dezember dem Landesherrn weniger
günstige Nachrichten. Dieser Betrieb sei zweifellos für das Gemeinwesen nützlich
, für den Unternehmer aber höchst mühsam, beschwerlich und mißlich und
würde seine Sorge und Arbeit niemals lohnen. Ein solches Institut könne sich,
wie leicht nachzurechnen sei, nicht selbst erhalten. Vogel sehe dies auch ein und
wünscht, es nie errichtet zu haben und es zur Vermeidung weiterer Verluste
wieder aufzugeben. Die Commission schlägt vor, daß Vogel kein Kind mehr
aufnehmen solle, für das nicht wenigstens ein Beitrag von 20 fl. entrichtet wird,
sei es von privater oder öffentlicher Hand. Zur Zeit betreut er noch 36 und
wird auch mit solchen Beihilfen die Arbeit noch unbezahlt verrichten müssen.
Im März 1788 berechnete der Kommerzienrat seine Verluste am Waisenhaus
seit 1785 auf insgesamt 4200 Gulden.

Am 11. Dezember 1788 setzten die beiden Hofräte die Regierung von Vogels
Bitte, das Waisenhaus aufzuheben, in Kenntnis. Sie bedauerten sehr, daß es
wieder eingehen soll, nachdem es mit geringem öffentlichem Zuschuß viele hilllose
Kinder versorgt und zur Arbeitsamkeit erzogen habe. Es wäre ein wahrer

15 32 Pariser Stab = 38 m.

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