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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0019
Die gewachsenen Städte im südwestdeutschen Raum sind bekanntlich
die alten Bischofsstädte, die Reichsstiftsstädte und, mit gewissen Einschränkungen
, die fürstlichen Burgstädte. An Bischofsstädten, civüaies,
gibt es im südwestdeutschen Raum fünf, Straßburg, Basel, Konstanz, Chur und
Augsburg. Sie sind alle aus früheren Römerstädten entstanden, die Bistümer
sind wohl durchwegs Gründungen der Merowingerzeit, und auch die Topographie
dieser Städte ist relativ einheitlich: Es findet sich immer eine bischöfliche
Kathedrale und eine bischöfliche Pfalz in besonders geschützter Lage,
inmitten alter Römerkastelle; dicht dabei eine Siedlung von hofhörigen Leuten
des Bischofs, Dienerschaft, abhängige Handwerker; in einiger Entfernung liegt
der bischöfliche Gutshof, die Domäne, in mehreren Fällen Stadelhofen genannt;
und dann entsteht, deutlich vom bischöflichen Bezirk getrennt, meist, wenn
auch nicht immer, vor der Mauer des Römerkastells, eine Niederlassung von
Kaufleuten und ein Marktbereich, in aller Regel mit eigener Kirche schon im
Frühmittelalter; in Konstanz ist dies St. Stephan, in Chur St. Martin. In Augsburg
entsteht das Kaufmannsviertel zwischen der bischöflichen Immunität und
dem Kloster von St. Afra und Ulrich, in Basel spielt das St.-Albans-Kloster
außerhalb der alten Römersiedlung eine ähnliche, nicht ganz die gleiche Rolle.
Im Gegensatz zur geschützten und gesicherten Lage des bischöflichen Bezirks
entbehrt die Kaufmannssiedlung vielfach dieser Schutzlage, für sie ist der
bequeme Zugang zu den Fernstraßen, Flußufern usw. wichtiger. Man wird
sagen dürfen, daß um das Jahr 900 alle diese Bischofsstädte bereits ihre feste
topographische Gestalt angenommen haben, mit stark ausgebildetem Kaufmanns
- und Marktviertel und auch bereits mit einem stark ausgebildeten besonderen
Recht, dem Marktrecht, ius mercatorum oder ius fori, das dann auch
den herrschaftlichen Marktgründungen im 10. und 11. Jahrhundert verliehen
wird, ein Vorläufer zu den Stadtrechtsverleihungen späterer Zeit. Zu sagen
wäre noch, daß nur die Bischofsstädte aus der Antike als stadtartige Siedlungen
fortlebten; alle anderen Römerstädte haben ihren Stadtcharakter mindestens
vorübergehend verloren.

Die nächste Gruppe sind die Reichstiftsstädte. Vor den Toren von
Reichsabteien entstehen in gleicher Weise wie bei den Bischofsstädten Markt-
und Kaufmannsviertel, aus denen später fast automatisch Städte werden. Die
Topographie macht auch hier in der Regel keine Schwierigkeiten, der Klosterbereich
und der Markt- und spätere Stadtbereiche lassen sich scharf voneinander
trennen. Die Entwicklung setzt auch hier schon sehr früh ein; bei den karolin-
gischen Klöstern, Zürich, Kempten, Lindau, Eßlingen, um nur einige willkürliche
Beispiele zu nennen, lassen sich schon in der Karolingerzeit solche Kaufmannssiedlungen
feststellen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuten.
St. Gallen versucht eine solche Siedlung in einiger Entfernung vom Kloster in
günstigerer Verkehrslage zu Rorschach am Bodenseeufer zu gründen, trotzdem
entsteht aber auch unmittelbar beim Kloster, trotz seiner äußerst ungünstigen
Verkehrslage, eine Handwerker- und Kaufmannssiedlung. Als die Reformbewegung
des 11. Jahrhunderts und der Investiturstreit eine ganze Welle neuer
Klostergründungen mit sich bringt, entstehen auch bei diesen Neugründungen sofort
Marktsiedlungen, teilweise von einigem Umfang, in Schaffhausen ebenso wie
in Isny und anderswo: außer wenn diese neuen Klöster von vorneherein in unwegsame
Einöden gelegt wurden, wie etwa St. Blasien, Einsiedeln oder Hirsau.

Die dritte Gruppe der gewachsenen Städte sind die herrschaftlichen Bnrg-
oder Pfalzstädte, auch hier aus Siedlungen von herrschaftlichen Höri-

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