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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0017
blieb, folgten nach ihrer Mündigkeitserklärung Georgs Söhne Konrad IV.
(1526—1569 f) und Georg IL, welch letzterer schon 1530 ledig starb. Um ihr
Gut zu retten, schlössen sich beide im Bauernkrieg 1525 den Aufrührern an.
Trotz seines großen, erweiterten Besitzes in vorderösterreichischen Landen
nahm Konrad IV., durch Württemberg veranlaßt, das Luthertum an. Dessen
Sohn Georg III. fand nach einjähriger Regierung im Jahre 1570 bei einem
Fastnachtsspiel durch Verbrennen einen gräßlichen Tod. Da auch seine Gemahlin
Gräfin Walpurgis von Erbach bald darauf starb, kamen ihre fünf
Söhne unter die Vormundschaft der Großmutter Katharina Truchsessin von
Waldburg und des Oheims Grafen Georg von Erbach.

Da die drei jüngeren Brüder früh starben, erbten die zwei älteren, Eberhard
(1583—1608 f) und Konrad V. (1584—1600 ledig f) die Herrschaft
Lichteneck. Wie ihre Vorfahren traten sie in württembergischen Dienst. Am
21. Dezember 1602 erwarb Pfalzgraf Eberhard ein Elftel, den sogenannten
Rustischen Teil, vom Jakob von Ratsamhausen zu Ehenweier9 und am 9. Juli
1605 die Hälfte des sogenannten Blumeneckischen Teils vom Michel von Ratsamhausen
und dessen zwei verheirateten Schwestern10. Auf diese Weise besaß
Lichteneck hernach viereinhalb Herrschaftselftel an Riegel.

Wieder kamen die drei minder jährigen Söhne des Grafen Eberhard unter
die Vormundschaft der Mutter, Gräfin Elisabeth von Limpurg-Sontheim, und
deren Bruder. Im Dreißigjährigen Krieg unterstützten sie die protestantische
Union. Der eine fiel 1622 in der Schlacht bei Wimpfen, die beiden anderen
, Georg Eberhard (1622—1634 ledig f) und K o n r a d Wilhelm
(1622—1630 f) übernahmen die Regierung. Hernach mußte die Witwe des
Grafen Konrad Wilhelm, Gräfin Anastasia von Leiningen-Westerburg, für ihr
sechsjähriges Töchterlein Elisabeth Bernhardina die Vormundschaft
führen, bis auf dieselbe, dem letzten echten Glied der Pfalzgrafen von Tübingen
, die mit Graf Karl von S a 1 m - N e u b u r g im Elsaß verheiratet
war, die Herrschaft Lichteneck überging. Da auf dieser Herrschaft eine große,
zum Teil vom Krieg herrührende Schuld von 49 500 Gulden lastete und das
Schloß infolge der vielen Eroberungen durch Freund und Feind unbewohnbar
geworden war, verkaufte der Graf am 24. November 1660 Herrschaft und
Schloß Lichteneck mit den viereinhalb Anteilen an Riegel um 75 000 Gulden
an den Freiherrn Johann Heinrich von Garnier11.

Dieser Freiherr von Garnier erwarb gleich am 1. Januar 1661 vom
Generalwachtmeister Georg Schütz, der damals Kommandant der Festung
Rheinfelden war, dessen ganzen Anteil an Riegel mit dem dortigen
Schloß, allen zugehörigen Rechten und Gütern um 7000 Dukaten (= 21 000
Gulden)12. Dazu müssen noch gerechnet werden die Hälfte des Bremptischen
halben Teiles, der seit etwa 1565 verhältnisgleich mit jedem Anteil verbunden

o „Rustischer Anteil" wurde er genannt, weil 1536 Ritter Hans v. R u s t ihn an Hans Georg v. Ratsara-
hausen veräußert hatte (K 21/371).

10 Am 9. Juli 1605 verkauften zu Riegel Anna Maria v. Ratsamhausen, verheiratet mit Johann Ludwig
7. Andlau dein älteren, ferner Johann Michel v. Ratsamhausen und Elisabeth v. Ratsamhausen verheirate
! niii Wolf v. And lau dem jüngeren, dem Grafen Eberhard v. Tübingen und Herrn zu Lichteneck V«,
dein Abt Christof zu Ettenheimmünster lU und dem Freiherrn Hans Jakob v. Sickingen 1lt ihres ganzen
Teils an Riegel, den ihre Mutter J u 1 i a n a Maria v. Blume neck bei ihrer Verheiratung mit
Jakob v. Ratsamhausen ihm in die Ehe gebracht hatte, darum „Blumeneckischer Anteil" geheißen
(K 21/571a).

11 H S. 16.

12 K 21/3Tia.

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