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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0032
Diese Ehe- und Rittersteuer bei mehreren bis zu zehn Teilherren war,
wenn zudem jeder von ihnen noch mehrere Söhne und Töchter besaß, die
ungerechteste und belastendste Abgabe. Alle paar Jahre konnte eine derartige
Forderung an die Untertanen herantreten. Das war der große Nachteil
einer Kondominatsgemeinde (Gemeine Teilherrschaft) im Vergleich mit jenen
Dörfern, die nur einen Ortsherrn hatten. Vor dem Jahre 1484 hatte jeder
gefordert, was er nur wollte. Doch auf Bitten der Untertanen beschlossen
1484 die Teilherren mit Rücksicht auf deren Armut die obigen 10 Malter und
nahmen den Beschluß als 13. Kapitel in die „Gemeiner Theilherren zu Rüegel
Ordnung" auf und bestätigten ihn im 14. Kapitel der Gemeinen Teilherren
Ordnung von 1651.

Bei dieser Ritter- und Ehesteuer fühlte sich Prälat Franz Hertenstein,
Abt des Benediktinerklosters Ettenheimmünster (1653—1686), mit
Recht benachteiligt, da er geradeso Gemeiner Teilherr war wie die
andern, aber als Geistlicher nie zu Ritter- und Ehesteuer kommen konnte.
Im Jahre 1655 wurden dem Kloster von den Gemeinen Teilherren für jeden
Teil zwar 10 Mut (= 742 Liter), also im ganzen 2 X 10 = 20 Mut (= 1484 Liter)
Haber bewilligt „mit dem Beisatz, daß, wenn die Gemeinde solchen nit geben
wollte, die Gemeinen Teilherren den Abt dabei schützen wollen". Doch als er
1657 die Rittersteuer gemäß seiner Anteile wieder begehrte, schlugen die
übrigen Teilherren sie ihm rundweg ab mit der Begründung: „Wenn ein Gemeiner
Teilherr Kinder habe, die sich nit verheiraten, seien die Untertanen
zu Riegel auch nit schuldig, diese Steuer zu geben. Der Herr Prälat könne sie
bei einem hohen Richter wohl verklagen."

2. Rechte und Einkünfte, welche die Herren von Liclrteneek
mit einigen Teilherren zu Riegel gemeinsam hatten

a) D e r F r o n h o f

Der F r o n h o f zu Riegel geht zurück auf den fränkischen Königshof, der
im Jahre 969 vom Kaiser Otto I. an das Benediktinerkloster Einsiedeln vergabt
wurde. Nachdem dieses Kloster den Fronhof am 7. September 1353 an
Johann M a 11 e r e r von Freiburg verkauft hatte, ging derselbe offenbar
auf dessen Sohn Martin (f 1386) und hernach zu gleichen Teilen auf
zwei Töchter des letzteren über, nämlich Margret, die nach kinderloser
Ehe mit Markgraf Heinrich von Hachberg (f 1397) sich mit Ritter Kaspar von
Klingenberg (f nach 1435) verheiratete, und Gisela, die zum drittenmal
nach zwei kinderlosen Ehen mit Ritter Bertold von Staufen (f 1450)
sich verehelichte.

Am 20. September 1439 kaufte nun Pfalzgraf Konrad IL von Tübingen
, Herr zu Lichteneck (1429—1449 f) von den Brüdern Hans und Albrecht
von Klingenberg u. a. deren LI ä 1 f t e des Fronhofs, „Klingen-
b e r g i s c h e" genannt, mit zugehörigem Zehnten, sowie einem ganzen Dorfanteil
, während die andere sogenannte „S t a u f i s c h e" Hälfte mit zugehörigem
Zehnten und zwei ganze Teile am Dorf am 24. März 1489 von
Freiherrn Trudpert von Staufen an Hesso II. von Tiersberg, Abt des Klosters
Ettenheim m iinster, käuflich überging49.

49 K 21/371.

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