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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0036
Abmachung von altersher es so gehalten, daß Lichteneck in geraden Jahren
und Ettenheimmünster in ungeraden Jahren den ganzen halben Teil empfing.

3. Rechte und Einkünfte zu Riegel,
welche den Herren von Lichteneck allein gehören

a) Beständige, unveränderliche, ewige Zinsen

„Es fallen jährlich gnädiger Herrschaft Lichteneck beständige, unveränderliche
, ewige Zinsen von unterschiedlichen Gütern" in einer Summe
von 4 Pfund 11 Schilling Pfenning im Jahre 1575 und 6 Gulden im Jahre 1706.

Die Herrschaft Lichteneck hatte von altersher e i g e n t ü m 1 i c Ii e W i e s e n,
die nach Gnaden, also nicht erblich, verliehen wurden und „V a h 1 (= Fall)-
g ü t e r " hießen. „Wenn von den Inhabern einer todsverfahrt (= stirbt), oder
solche Matten bei seinem Leben aus der Hand gibt, so kann die Herrschaft
dieselben anderen um mehr oder minderen Zins nach ihrem Gefallen verleihen
und neben dem Zins auch eine Besserung darauf schlagen." Im Jahr 1575
betrug dieser Zins 15 Pfund 2 Pfenning und im Jahr 1715 12 Gulden 7 Pfenning
und zwei Kapaunen. Diese Vahlgüter lagen meist oben zwischen Glotter,
„Brunnstaude" und „Kreuth", und zwar im Jahr 1575 mit 24V2 Juchert, von
denen damals fast 7 Juchert Riegeler und fast 18 Juchert Forchheimer Bürgern
verliehen waren. Damals erhielten davon noch die Gemeinen Herren
2 Sester Korn.

„Sodann fallen weiters gnädiger Herrschaft Lichteneck beständige, ewige
Zinsen von unterschiedlichen Gütern in Summa 1 Mut 2 Sester Korn, 1 Saum
Rotwein und 6 Yiertel Weißwein" (1715).

Am 11. Januar 1718 erkaufte Leopold Heinrich von Garnier von Anna
Maria geb. Litschgin, Witwe des Handelsmannes Johann Weltin zu Endingen,
die sogenannte „B e n f e 1 d e r Gült" zu Riegel um 700 Gulden. Diese
Benfelder Gült hat den Namen von Hans Kloßner zu Benfeld (Unterelsässische
Stadt), zu dessen Gunsten Mathis Schäfer (Scheffer), Bürger zu Riegel, ums
Jahr 1500 dieselbe gemacht hat. Sie bestand im Jahr 1718 in 13 Batzen 6 Pfenning
Geld und 12 Mut (= 50 Sester) Roggen.

b) Das Patron atsrecht über Frühmesse und Pfarrei

zu Riegel

„Die gnädige Herrschaft Lichteneck bat die Collatur (= Besetzungsrecht)
der Frühmesse zu Riegel und sonst niemand" (1715). Über deren
Gründung besteht Unsicherheit. Die Meinung, welche die Riegler Bürgerschaft
1753 in einem Schreiben an die Kirchenbehörde in Konstanz zum Ausdruck
brachte, daß die Frühmesserei gleich nach Lutheri Zeiten von den
Herren von Tübingen-Lichteneck „in augmentum cultus divini" (= zur Vermehrung
des Gottesdienstes) gestiftet worden sei, ist, was Zeit und Stifter
betrifft, sicher falsch. Der erste Frühmesser könnte der 1341 genannte „Syfri-
dus primissarius in Riegel" gewesen sein. Vielleicht war er aber lediglich
Kaplan an der St.-Konrads-Kapelle im Fronhof5S. Denn nach deren Zerfall
hören wir bis 1419 nichts mehr von einer Frühmesse. In jenem Jahr wird
„des fruegmessers hus" erstmals erwähnt, welches das heutige Schwestern-

58 K Berain Nr. 8553. — Über Sifrit und Heinrich Klee siehe Futterer, Geistliche aus Riegel, 1957,
S. 5/8.

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