http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0060
Wildtal
ein breisgau-ritterschaftlicher Ort
Von Wolfgang Stülpnagel
1.
Das Wildtal ist vermutlich in zähringischer Zeit, vielleicht zum Teil auch
noch später, a^ou Gundelfingen aus besiedelt worden. Wenn es vor der zweiten
Hälfte des 13. Jahrhunderts nicht genannt wird, so mag dies auch daher
rühren, daß es zu dem Gebiet der Wälder und Banne im Bereich der Burg
Zähringen gehörte, das die Zähringer in eigener Hand behielten, ohne etwas
davon an Klöster zu vergeben, zumal es sich um Reichslehen handelte.
Gundelfingen hatte Waldbesitz im Schoppach, dem früher mit Höfen besetzten
obersten Teil des Wildtals, und griff von dieser Gegend hinüber in das Gebiet
des Reutebachs, dessen Höfe noch heute zur Gemeinde Gundelfingen gehören.
Gerade gegen Gundelfingen bzw. Reutebach, aber auch gegen Zähringen,
den zugleich mit Wildtal dem alten Reichsbesitz entstammenden Orten, blieb
im Süden und Westen die Markungsgrenze bis an die Schwelle der
kurfürstlich-badischen Zeit strittig. Nach dem Untergang der Veste Zähringen
in der Zeit des Bauernkrieges 1525 fiel deren Bezirk, dessen Umfang sich
ungefähr feststeilen läßt, an die Nachbarherrschaften. In den Wald auf dem
Maulberg (heute Uhlberg) hinter dem Schloß teilten sich die Bollschweiler
von Wildtal und die Landecker von Zähringen. Hans Christof Schnewelin
Bernlapp, Herr zu Wildtal, behielt dabei den Kähnerbuchwald und den
Schloßwald samt der Ruine. Dieser Waldstreifen blieb dauernd Domanial-
besitz der Herrschaft Wildtal, unterhalb desselben beginnt überall der alte
Bauernwald der Wildtaler Höfe. Am Schloß Zähringen und dessen Zugehör
hatte auch die Stadt Freiburg Anteil gehabt. Noch im Jahre 1770 wurde von
ihrer Seite ein Kaufbrief von 1519 über den 6. Teil am Schlosse vorgewiesen,
ebenso der Besitz am 4. Teil des Waldes zu behaupten versucht1.
Östlich vom Maulbergwald verlief die Grenze in gerader Linie mitten durch
das Gebiet des Schönehofs, der selbst auf Reutebacher Gemarkung liegt. 1624
hat man von Seiten Wildtals in einem Bannbeschrieb, der sich auf das Zeugnis
von 14 Wildtaler Einwohnern, Bauern und Tagelöhnern, stützte, diese Linie
festgelegt, während Gundelfingen und die Markgrafschaft das gesamte Gebiet
der Schöne als zu Reutebach gehörig in Anspruch nahm2. Dieselbe Situation
bestand auch 1770, als bei einer Konferenz auf der Schöne in Anwesenheit des
österreichischen Regierungs- und Kammerrates von Zwerger und des Land-
1 GLA 229, Spezialakten Wildtal.
2 Ebd.
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