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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0034
geben (Abb. 18)G9. Beispiele aus dem schwäbischen Raum, wie das besonders
eindrucksvolle, aber in dieser Hinsicht jüngere Ravensburg und andere, übergehen
wir70.

Gericlitsorte und Lauben auf Marktstraßen in Freiburg,
Südwestdeutschland und der Schweiz
Verschwinden der Freiburger Gerichtslaube und der älteren Marktbauten

Die Parallelität der Beispiele vor allem in den ältesten Zähringerstädten
kann nicht als Zufall oder Produkt späterer Nachahmung aufgefaßt werden.
Diese Marktanlagen werden vielmehr schon von Anfang an vorhanden gewesen
sein. Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß wir uns die
Freiburger Kaiser-Joseph-Straße in ähnlicher Weise mit mehreren solcher
leichten, dem Marktverkehr dienenden Bauten vorzustellen haben (Abb. 19
und 20)71. Diese Lauben verdankten ihre Entstehung in der Urform - - wie
die Quellen hier ausdrücklich betonen — bereits dem Gründungsakt72. Dieser
wird nämlich vor allem durch die Einrichtung des Marktes charakterisiert, die
sich als der eigentliche konstitutive Vorgang erweist, demgegenüber sogar die
größtenteils planmäßige Anlage der übrigen Stadt an grundlegender Bedeutung
zurücktritt73. Auch die Gerichtslaube muß als Sitz des Marktrichters
offenbar schon früh zu diesen Metzigen, Kornlauben usw. hinzugekommen
sein, bzw. sie muß einen Teil dieser Lauben gebildet haben73a. Wenn wir darüber
keine Nachrichten haben, so liegt das einfach daran, daß schriftliche
Zeugnisse in Gestalt von Urkunden vor der Mitte des 13. Jahrhunderts von
den Gerichten noch wenig ausgestellt wurden. Denn die Gerichtsakte wurden
— wie wir erwähnten — zunächst nur durch Zeugen bewiesen und nicht eigens
schriftlich beurkundet. Aus der Stadtrechtsverleihung für Flumet in Savoyen
erfahren wir aber, daß der dortige Stadtherr, der sich recht genau nach
dem Recht der zähringischen Gründungsstadt Freiburg im Üchtland richtete,
außer der Metzig ein „pretorium" für die Marktgerichtsbarkeit der neuen
Stadt gleich bei der Privilegierung mit vorsah74. In Hagenau im Elsaß hieß
das Stadtgericht sogar nach seiner Gerichtsstätte Laubengericht75. Und in
Villingen lag die Gerichtsstätte — ebenfalls wie in Freiburg — auf der breiten
Nord-Süd-Straße, der Oberen Straße76. Noch nachdem das Stadtgericht längst
in das Rathaus am Münsterplatz verlegt worden war, wurden die Blutgerichtsurteile
vom alten Kornhaus auf der Oberen Straße aus verkündet. Endlich lag
auch in Bern der Gerichtsort mitten auf der Marktstraße7ßa.

09 Konstanzer Häuserbuch Bd. II, ebd. 1908, S. 88, 92.

70 Württembergisches Städtebuch, Deutsches Städtebuch Bd. IV, 2, Stuttgart 1962, S. 404.

71 S. oben S. 27 ff.

72 S. oben Anm. 61.

73 S. oben Anm. 31.

73a Dafür, daß das Stadtgericht unter den vorhandenen Marktlauben ursprünglich tagte, spricht die
Tatsache, daß die Bezeichnung des Gerichtsplatzes als Laube älter als das wohl später in
Aufnahme kommende Wort Gerichtslaube zu sein scheint (s. Anlage).

74 Beyerle, Stadtrechte a. a. O. S. 55 ff., Anders Hefele, Pranger a. a. O. S. 58, Anm. 5. Es ist freilich
zweifelhaft, ob es hier wirklich zu der Errichtung des Praetoriums kam. Eher darf man das
für Freiburg i. ü. und seine Tochterstädte, wie Thun, Erlach usw. annehmen.

75 Schrieder, a. a. O. S. 32 ff.
™ Revellio a. a. O. S. (2).
7ßa S. oben Anm. 54.

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