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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0039
Abb. 22 Entwicklung des Rathanskomplexes in Freiburg nach Geiges.
Zuerst erworben: B Kanzlei (1303 erwähnt); erste Erweiterung: A Ratsstube (wohl
Anfang des 14. Jahrhunderts); V Haus des Klosters Günterstal (hinzuerworben zwischen
1365 und 1387); VI Mörsersches Haus (hinzuerworben 1381); Aus B, V und VI
wurde 1556 bis 1561 ein einheitliches neues Kanzleigebäude erbaut. Erst danach (1561)
wurde IV von den Frauen „zum Lämmlein" erworben. VII Haus zum Roteneck ist
mit demAnm. 102 genannten Haus des Kürschners identisch. Daran grenzte nördlich
das von 1453 bis 1479 erwähnte Richthaus (= neue Gerichtslaube), das also an Stelle
von VI zu suchen ist. — VII wird erst um 1600 dem Rathaus angefügt.

anderen Städten, vor allem in den Zähringerstädten nördlich des Rheins, blieb
aber das Gericht meist an dem alten Gerichtsplatz, während für den Rat
neue Rathäuser, oft aus Kanzleigebäuden, entstanden. Das ist z. B. in dem
zwar sehr viel älteren Konstanz noch in späterer Zeit geschehen85. In dem nur
teilweise aus zähringischer Initiative hervorgegangenen Zürich standen sich
später Rathaus und Richthaus am gleichen Platz gegenüber80.

In Freiburg hat Hefele — wie bereits erwähnt — das Erscheinen eines Rathauses
in den Quellen mit der Anstellung eines eigenen städtischen Schreibers
zwischen 1275 und 1293 in Zusammenhang gebracht, nachdem die kanzleigerechte
Urkundenherstellung schon vorher die Tätigkeit einer geordneten
Kanzlei vermuten läßt87. Daher wird im Jahre 1303, wenn wir die von uns
als nicht in diesen Zusammenhang gehörig angesehenen Nennungen der Gerichtslaube
beiseite lassen, erstmalig das Rathaus genannt (Abb. 22)88. Die
Bezeichnungen für die gesamte Gebäudegruppe — denn um eine solche handelte
es sich bald - - wechseln zwischen Rathaus oder Rathof, womit sowohl
der ganze Komplex wie einzelne Teile gemeint sein können, und Kanzlei bzw.
Ratsstube, die meist weniger als Räume des Gesamtbauwerks, sondern viel-

85 I. Marmor, Geschichtliche Topographie der Stadt Konstanz, ebd. 1860, S. 195.
8(i Feger, Bodenseeraum a. a. O. Bd. 3, S. 47, Abb. 6.
8" Hefele, FUB Bd. I, S. XXI ff., Bd. II, S. XXII ff.

88 FUB Bd. I, S. 26 Nr. 32. — Z. flgd. vgl. Geiges, Freiburger Rathaus a. a. O. S. 457.

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