Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0045
Richthaus verlegt wurde10". Ob bei dieser Gelegenheit auch bauliche Veränderungen
, wie etwa die Errichtung einer offenen Halle, vorgenommen wurden,
läßt sich wegen des Fehlens aller Nachrichten nur vermuten. Die Beobachtung,
daß das Stadtgericht nach 1443 in der kalten Jahreszeit immer ausschließlicher
in der Ratsstube tagte, läßt mindestens die Annahme zu, daß das Richthaus
nicht heizbar, vielleicht sogar offen war. Das Erscheinen der Bezeichnung
Gerichtslaube im Jahre 1557 ist also nur so zu erklären, daß der einmal eingebürgerte
Name von der Kaiser-Joseph-Straße auf das neu errichtete Richthaus
übertragen worden war. Er wurde für diesen Platz sogar auch dann noch
verwendet, als die alte Ratsstube schon lange zur allgemein benutzten Gerichtsstube
geworden war.

Zusammenfassung: Rathaus, Ratsstube und Gerichtsorte in Freiburg

Ist man bereit, dieser Beweisführung zu folgen, dann ergibt sich in der
Zusammenfassung folgendes Bild, das unseres Erachtens nicht nur die bisher
bestehenden Widersprüche beseitigt, sondern zugleich dafür eine Erklärung
bietet, daß das Freiburger Rathaus abseits von den zentralen Plätzen der
Stadt errichtet wurde: Der seit der Mitte des 13. Jahrhunderts voll ausgebildete
Rat der Stadt hat etwa um 1300 ein kleines Bürgerhaus am Franziskanerplatz
erworben oder umgestaltet, um dort die durch den wachsenden
Schriftverkehr benötigten Amts- und vielleicht auch Wohnräume des Stadtschreibers
unterzubringen. Dieses Haus scheint für die Abhaltung der bald
ebenfalls dorthin verlegten Ratssitzungen zu klein gewesen zu sein. Man
schritt deshalb — entweder, weil die an die nunmehrige Kanzlei angrenzenden
Grundstücke damals noch nicht zu erwerben waren oder weil die westlich an
dieses Haus an der späteren Turmstraße angrenzende Hofstätte ohnedies der
Stadt schon gehörte oder anzukaufen war - - zur Errichtung einer eigenen
heizbaren Ratsstube auf diesem rückwärtigen Gelände. Diese neue Ratsstube
lag ebenerdig. Sie besaß im Norden einen als Heizstube benutzten Vorraum,
vielleicht auch eine innere Treppe und oben eine ursprünglich kleinere aber
ebenfalls heizbare Stube104. In diesem Bau wurden seither die Ratssitzungen
abgehalten. In erneuerter Form diente er diesem Zweck sogar bis zum Beginn
des 20. Jahrhunderts.

Das Stadtgericht des Schultheißen tagte dagegen bis in die Mitte des
15. Jahrhunderts in einer offenen Gerichtslaube auf der Kaiser-Joseph-Straße
an dem alten Platz des eigentlichen Marktgerichtes104a. Dieses Gebäude ist
zusammen mit den in der gleichen Gegend errichteten Metzigen, Brot- und
Gewandlauben entstanden. Vielleicht bildete es sogar einen Teil dieser alten
Lauben, die bereits bei der Gründung der Stadt erbaut sein dürften. Nur bei
besonderen Gelegenheiten kam zunächst das Stadtgericht ganz ausnahmsweise
auch einmal in der Ratsstube zusammen. Zwischen 1429 und 1442 ist aus den

10:1 S. oben S. 22.

104 Vgl. oben S. 20 Anm. 40.

i04a Hier wurde die rote Fahne als Zeichen des Marktes oder der Marktgerichtsbarkeit ausgesteckt.
Ferner befanden sich nahe dem Marktbrunnen die Schupfe und der damit wenigstens in späterer
Zeit identische Pranger. Endlich hatte auch die Wechsellaube hier ihren Platz. Vgl. Hefele,
Pranger a.a.O. S. 58 ff. Als Gerichtsplatz stand der Fischmarkt sogar unter Sonderfrieden!
Hefele, Pranger a. a. O. S. 61.

45


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0045