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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0072
pieren, die von Südwesten bis Norden das Innere der Freiburger Bucht umkränzen
, vor allem Schönbergrand, Tnnibergrand, Kaiserstuhlrand nnd Nim-
berg in der Buchheimer March. Das Dreisambecken und der weite Umkreis
der Stelle, wo die Dreisam die Freiburger Bucht betritt, der Raum zwischen
Schwarzwaldrand und Mooswaldniederung können nach Ausweis der fehlenden
Bodenfunde, soweit überhaupt, dann nur spärlicher besiedelt gewesen sein.

IL

Seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts gestalteten fränkische Verwaltung
und kirchliche Organisation die Verhältnisse weitgehend um. Erst
jetzt erscheinen Ortsnamen in lokalen schriftlichen Quellen, und zwar auch
in dem Bereich, der für ur- und frühgeschichtliche Siedlung so auffallend
wenig oder gar keine Nachweise geliefert hat.

Wir werden hier dreizehn Orte ins Auge zu fassen haben. Am frühesten
genannt ist die villa und die marcha Zardunense, mit St. Galler Besitz im
Jahre 765. Diese Mark Zarten umfaßt damals zweifellos das ganze Dreisambecken
mit den Seitentälern, wie es ja auch kirchlich bis in neuere Zeiten ein
einziger Pfarrsprengel war. Ebenfalls dem Kloster St. Gallen wird die erste
Nachricht über Haslach verdankt (786). In beiden Orten besaß St. Gallen
auch die Kirche. Im Jahre 864 wird die Mark Mundenhofen genannt,
weiter dreisamabwärts auf beiden Ufern gelegen, wo St. Gallen Anrechte
erhält. Von seinen Besitzmittelpunkten im Schönberggebiet greift das Kloster
offensichtlich in das bisher weniger kultivierte Gebiet am Dreisamlauf aus.

Das ist alles, was in karolingischer bis tief in die ottonische Zeit hinein in
den schriftlichen Quellen vorkommt. Der nächste Ort ist dann Betzenhausen
, 972 genannt als Besitz eines anderen Klosters, das durch Föderung
von Seiten Kaiser Ottos I. in den Breisgau kommt: Einsiedeln. Man erkennt
das Vordringen der Siedlung auf dem rechten Ufer der Dreisam in den Mooswald
hinein und es zeigt sich zum erstenmal, daß hier königliches Gut gelegen
war, mit dem Einsiedeln begabt wurde.

Das nächste Datum ist das Jahr 1008 mit der wichtigen Urkunde Heinrichs
IL für das Bistum Basel. Diesem wird der Wildbann übertragen in
einem Gebiet, das in seinen Grenzen genau bezeichnet ist und sich weitgehend
mit jenem Raum deckt, mit dem wir es hier zu tun haben4. Das Gebiet reicht
vom Schwarzwald im Osten bis zum Tuniberg und Kaiserstuhl im Westen,
und vom Schönberg und der Mengener Brücke im Süden bis über die Buchheimer
March hinaus im Norden. Fünf von den dreizehn zu betrachtenden
Orten unserer Region werden in der Urkunde 1008 zum erstenmal genannt:
Adelhausen, Wiehre, Herdern, Zähringen und Gundelfingen
. Sie sind in der Urkunde aufgeführt innerhalb der Reihe der
Siedlungen und Marken, mit denen die Umgrenzung des Wildbanngebiets
bezeichnet wird. Sie liegen in einer Reihe am Schwarzwaldrand, vier von ihnen
im heutigen Stadtgebiet Freiburg. Die Wildbannurkunde ist die erste Nachricht
über Rechte des Bistums Basel im unteren Breisgau, die später noch eine
große Rolle spielen. Wir werden nachher auf diese Urkunde noch einmal
zurückkommen.

Von den vier noch verbleibenden Orten wird zunächst Umkirch erwähnt
. Von Umkirch nennt sich ein bischöflicher Lehensträger, der 1087 für

4 MG DD H II 188.

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