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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0077
nach ßr2±-

Ade/hausen

nach Littenweiler

Lageskizze des Freiburger Gebiets mit Verkehrswegen
zur Zeit der Stadtgründung. (Entw.: Stülpnagel)

Ein Beispiel: 1273 gaben die Söhne Albrechts von Thüringen und der
Kaisertochter Agnes den Hof zu Lehen mit vielen anderen Reichsgütern (Haslach
, Eschholz, Zähringen, Gundelfingen) an den Deutschen Orden. Dieser
indessen scheint den Besitz nie angetreten zu haben, er blieb vielmehr eindeutig
in Händen der Grafen von Freiburg. Graf Egon II. verkaufte 1310 das
Dorf Lehen um 40 Mark Silber an Ritter Konrad von Tußlingen, den Fronhof
Lehen um ebensoviel an Sefrid von Ringsheim. Von beiden Objekten bekennt
der Graf, daß er sie von dem Reiche zu Lehen habe. Um dieselbe Zeit gehen
Zinse vor dem Predigertor, bei der Kirche St. Peter und im Eschholz als
Königszinse an die Herrschaft Zähringen. Man hat hieraus schließen können,
daß die Grenze zwischen dem altzähringischen Allod Freiburg und dem
Reichsbesitz ungefähr dem heutigen Rotteckring gefolgt sei, daß somit die
Lehener und Predigervorstadt ursprünglich auf Reichsboden lagen. Daß hier
zugleich auch die Dekanatsgrenze verlief, hat man wohl zu Unrecht angenommen12
. Manches spricht dafür, daß auch das von den Zähringern als solches
angesprochene Allod Freiburg ursprünglich Reichsbesitz war.

Über die Verkehrswege in der Zeit vor der Anlegung der Stadt Freiburg
läßt sich nur wenig Sicheres aussagen. Der nord-südliche Fernverkehr
durch die Rheinebene benützte jedenfalls neben dem Wasserweg vorzugsweise
das elsässische Ufer. Ein gewisser Verkehr wird der Königsstraße von Mahlberg
' nach Königschaffhausen und von dort zum Rheinübergang bei Sponeck
oder nach Breisach gefolgt sein. Seitdem das Kloster St. Gallen im Breisgau
und besonders im Kirchzartener Talgebiet große Besitzungen erworben hatte,
wird eine Straßenverbindung in östlicher Richtung über den Schwarzwald
notwendig geworden sein. Sie müßte ihren Verlauf durch das Höllental und
über Lenzkirch in den Klettgau genommen haben. Die Erteilung des Markt-

12 W. N o a c k in: Schauinsland 73 (1955), S. 12.

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