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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0133
Abb. 3 Durchblick von der Schusterstraße in Richtung Münsterplatz
im Verlauf des früheren „Allmendgäßchens". Im Hintergrund
das Münster, rechts das Haus Schusterstraße IIa
(jetziges Hotel Oberkirch), links das Rückgebäude des Erzbischöflichen
Palais. Photo: W.Korn

Der zwischen Salz- und Schusterstraße verlaufende Teil des Allmendgäßchens
bildete lange Zeit ein Hindernis für die Bauabsichten der Herren von
Sickingen. Lange bevor das Palais an der Salzstraße entstand, wollte der
Freiherr Ferdinand Hartmann von Sickingen sein älteres Haus an der Salzstraße
, den „Maientau", umbauen und nach rückwärts erweitern. Im Jahre
1715 wandte er sich wegen Überlassung des Gäßles an den Rat der Stadt und
wiederholte seine Bitte, die abgelehnt worden war, drei Jahre später. Es
wurde ihm zunächst nur gestattet, die „Brunnenteucheln" auf eigene Kosten ins
Augustinergäßle verlegen zu lassen. Erst 1722 wurde ihm die Überbauung
des Allmendgäßchens gestattet, so daß er das dortige Seitengebäude errichten
konnte. Für diese Erlaubnis hatte er 200 rheinische Gulden zu entrichten. Für
die Genehmigung ähnlicher Anliegen wurde vom Rat der Stadt mitunter

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