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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0141
jener Zeit orientiert, ist ein sogenanntes Bekenntnis von Angeklagten ein mit
unbarmherziger Grausamkeit erwirktes „ Ja" zu allen möglichen und unmöglichen
Anschuldigungen. Das kann nicht ausschließen, daß so ein mit Folter
erzwungenes Geständnis zuweilen vom tatsächlichen Übeltäter abgelegt wurde.
Nur mit dem Risiko beider Möglichkeiten, des Geständnisses Unschuldiger oder
Schuldiger, können wir Prozeßakten und Verhörprotokolle zur Kenntnis nehmen.

Am 8. April 1470 sind die drei Brüder Elias, Eberlin und Merklin auf
Kuhhäuten von Pferden durch die Gassen Endingens geschleift worden, wo
sich der Haß der „Zuschauer" noch im Werfen von Steinen auf die Todeskandidaten
entlud. Westlich der Stadt heißt eine kleine Erhöhung heute noch
„ Judcnbuck" und das Ackerfeld daneben hat den Flurnamen „ Judenloch". Da
draußen, einen Kilometer von der Stadtmauer in Richtung Königschaffhausen
entfernt, wurden sie verbrannt. Was den vier Pforzheimer Juden geschah, die
danach, am 22. April und 8. Mai 1470 verhört wurden, ist nicht klar. Ob sie
das gleiche Schicksal erlitten haben, ist ungewiß, da die Straßburger Urkunden
(Prozeßakten):i3 darüber nichts aussagen. Diese enden mit dem Verhör von Leo
am Dienstag nach dem Sonntag Misericordia, das war der 8. Mai 1470. Beck
schließt seine Betrachtungen hierüber mit den Worten: „An den haarsträubenden
Widersprüchen, die in den Aussagen der Unglücklichen zutage treten,
stieß man sich weiter nicht, sondern man verfuhr getreu dem Grundsatz: Tut
nichts, der Jud wird doch verbrannt!"34.

33 Nach Beck (a. a. O., S. 23) ist ihr Verfasser ein markgräflich badischer Beamter.

34 Ebd.

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