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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0066
Abb. 12

Plan der Stadt Villingen nach Gruber.

stadt, in die Gesamtstadtanlage möglich geworden. Noch wichtiger im Vergleich
zu den drei bisher behandelten Städten ist aber der aus dem Stadtplan
von Freiburg deutlich erkennbare Unterschied im Wert der beiden sich kreuzenden
Straßen. In allen drei bisher ins Auge gefaßten Orten waren diese, wie
wir sahen, in ihrem Range einigermaßen gleich, da alle vier Arme des Kreuzes
offenbar schon im Rahmen der Gesamtkonzeption in gleicher Weise als Marktstraßen
ausgebildet worden waren. In Freiburg ist aber nur die Kaiserstraße
mit ihren 500 Meter Länge, etwa 21 Meter Breite und ihren, wie ich jüngst im
Anschluß an K. Gruber zeigen konnte, von Anfang an mitten auf der Straße
errichteten Gewerbelauben als wirkliche Marktstraße anzusprechen. Die
Ost-West-Straße ist dagegen nicht nur wesentlich schmaler, etwa 12 bis 14
Meter, sondern sie hat auch zu keiner Zeit besondere Vorrichtungen für den
Markt verkehr aufgenommen, noch ist sie überhaupt als Marktstraße in den
Quellen nachweisbar. Das sogenannte Straßenkreuz kommt also in Freiburg,
das beweisen diese Beobachtungen, durch die Kreuzung einer Marktstraße, die
vielleicht in ihrem Verlauf ursprünglich durch einen weniger wichtigen Vizi-
nalwcg zwischen Adelhausen und Herdern bestimmt gewesen sein kann, mii
einer bereits vorhandenen älteren Landstraße mehr oder weniger zufällig
zustande. Als von vornherein systematisch angelegt erweist sich m. E. wegen
der offenbar planmäßig errichteten Gewerbelauben nur die eigentliche Marktstraße
. Diese Feststellung deckt sich nun mit dem, was Otto Feger vor einiger
Zeit besonders herausgestellt hat: Der Freiburger Gründungs Vorgang steht
auch vom verfassungsgeschichtlichen Gesichtspunkt her durchaus in der Tra-

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