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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0082
So sind von den Anfängen bis zum letzten Drittel des 13. Jahrhunderts nur
Schultheißen ans den zudem noch miteinander verschwägerten Familien
Snewlin, von Krozingen und von Munzingen bezeugt8. Vom Jahre 1267 bis
zum Jahre 1310 treten nur Mitglieder der Familien von Tufilingen, Kolman,
Reinbot und Küchli als Träger dieses wichtigsten Amtes in der Stadt auP.
Vom. Jahre 1310 bis zur Schlacht bei Sempach im Jahre 138610 stellen mit Ausnahme
eines Amtsjahres11 nur die Snewlin den Schultheißen von Freiburg12.

Auch das Amt des Bürgermeisters, das gegen Ende des 13. Jahrhunderts
auf Drängen der nichtpatrizischen Bürger eingeführt worden war13, blieb
bis gegen Ende des 14. Jahrhunderts eine Domäne der Familien Snewlin, von
Tufilingen und von Munzingen14. Die Zunft der Kaufleute stellte nur in den
Amtsjahren 1291/1292 und 1292/1293 den Bürgermeister10.

Bis in das vorletzte Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts war unter den Bürgermeistern
von Freiburg keiner, der nicht im Zeitpunkt seiner Wahl den Rittertitel
schon führte oder ihn zumindest später erwarb15a.

Ähnlich dürfte die Zusammensetzung des alten Rates der 24 „consules"
oder „coniurati maiores", wie sie auch genannt werden10, gewesen sein. Die
ersten Bürger von Freiburg, die ausdrücklich als „consules in Friburg" bc
zeichnet werden und von denen wir, neben dem Schultheißen, der stets ein
Altvicrundzwanziger war17, mit Sicherheit wissen, daß sie dem Rat ange
horten, sind die Ritter Heinrich Fasser, Konrad von Tufilingen, Ludwig von
Munzingen, Konrad Kotz und Burkhard Meinwart, der als einziger vielleicht
nicht Ritter war18.

Auch in dem neuen Rat, den sogenannten „nachgehenden Vicrundzwanzig",
durch dessen Errichtung im Jahre 124819 die Vorherrschaft der Geschlechter
entgegen der immer wieder vertretenen Ansicht ebensowenig ernstlich ge-

8 Nehlsen, Snewlin, S. 163 ff., Anhang I „Die Schultheißen von Freiburg bis zum Jahre
1400" und S. 143 ff.

ü Ebd., S. 164 ff.

10 Uber die Auswirkungen dieser Schlacht, in der ein beträchtlicher Teil des Freiburger Adels
fiel, auf die Vormachtstellung der alten Geschlechter vgl. ebd., S. 153 f.

11 1383/4,

12 Nehlsen, Snewlin, S. 166 ff.
3:5 Ebd., S. 149 ff.

14 Nehlsen, Snewlin, S. 171 ff. Für die herausragende Stellung einiger Geschlechter bei der
Ämterbesetzung in den niederschwäbischen Reichsstädten vgl. H. Rabe, Der Rat der nieder
schwäbischen Reichsstädte (Forsch, z. Dt. Rechtsgesch. Bd. 4 [1966]), S. 110.

15 Ebd., S. 171, Anhang I „Die Bürgermeister von Freiburg bis zum Jahre 1400". Die beiden
ersten Bürgermeister waren Gottfried von Schlettstadt und Konrad der Zilige. Der Bruder
des letzteren, Lutfrid der Zilige, war Zunftmeister der Kaufleute (FUB III, n. 29, Urk. v.
25. Dez. 1302, i. Verb. m. Urk. d. Heiliggeistspitals [Veröff. a. d. Aren. d. Stadt Freiburg i. Br.,
Teil I, 1890], Bd. I, n. 51. [Fortan zitiert: HIGstSp.]). Vgl. ferner F. Geiges, Freiburgs
erster Bürgermeister (Schauinsland 40 [1913]), S. 65.

15a Nehlsen, Snewlin, S. 171 ff. und S. 150, Anm. 47.

16 Urk. v. Mai 1248 im Urkundenbuch der Stadt Freiburg, hrsg. v. H. Schreiber, Bd. I, S. 53-
(Fortan zitiert: Schreiber, UB.)

17 Verf. urk. v. J. 1275: „So sol der herre wellin einin schultheizen ussir den vier und zwenzigen
und enheinen andirn" (Schreiber, UB I, S. 75). Aber auch vor 1275 waren nur Altvier
undzwanziger Schultheißen (vgl. Nehlsen, Snewlin, S. 144 f.).

18 FUB I, n. 153, Urk. v. J. 1256. Der i. J. 1294 bezeugte Ritter Burkhard Meinwart (FUB II, n. 154)
könnte der jüngere Bruder des obengenannten Burkhard Meinwart sein, denn beide Brüder
hießen Burkhard, ebenso der Sohn des einen.

19 Schreiber, UB I, S. 53 ff.

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