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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0126
Auch diejenigen Familien, deren Mitglieder nicht ausdrücklich „mini-
steriales" genannt werden oder für die sich eine kaufmännische Betätigung
nachweisen lassen sollte, können durchaus ministerialische Vorfahren haben,
sei es, daß man diesen schon im 12. Jahrhundert das Wohnen in Freiburg
gestattet hatte, oder sei es, daß sie als freigelassene bzw. freizügige Dienstmannssöhne
in die Stadt gekommen waren.

Im Verlaufe des 13. Jahrhunderts wird dann mit der allmählichen Auflösung
der Ministerialität der Zustrom von Abkömmlingen aus Ministerialen-
familien nach Freiburg noch größer geworden sein.

Stets wird man, entgegen der Methode von Mau rer, die Frage nach
der ständischen Herkunft der Patrizierfamilien nur durch Einzelunter-
suchungen beantworten können.

Solche sind für die zwölf ältesten und reichsten Freiburger Geschlechter
hier durchgeführt worden. Sie haben ergeben, daß gerade bei diesem Kreis
die Familien, deren ministerialische Herkunft sicher ist oder doch mit guten
Gründen vermutet werden darf, bei weitem überwiegen.

Weiter hat die Durchsicht der Quellen gezeigt, daß auch bei den Patrizierfamilien
, die diesen Geschlechtern an Reichtum und Einfluß in der Stadt
folgen, der Anteil der ministerialischen Familien, deren Mitglieder oft zu
den am frühesten als Bürger von Freiburg bezeugten Bewohnern der Stadt
gehörten, ganz beträchtlich ist.

Dieses Ergebnis blieb nur deshalb so lange verborgen, weil man auf Grund
einer zu engen und zu einseitigen Interpretation des ältesten Freiburger
Stadtrechts glaubte, in den Freiburger Patriziern des 13. Jahrhunderts Nachfahren
einer ständisch geschlossenen Gruppe von ,.freien Kaiifleuten" sehen
zu müssen. Löst man sich von diesem ständischen Kaufmannsbegriff und
berücksichtigt man, daß es bereits im 12. Jahrhundert rechtlich durchaus möglich
war, daß Abkömmlinge von Ministerialenfamilien Bürger von Freiburg
wurden und sie auch keine Standesminderung darin sahen, sich an Handelsgeschäften
zu beteiligen, so wird deutlich, daß zwischen dem Wortlaut des
ältesten Stadtrechts und den Verhältnissen, die uns im 13. Jahrhundert begegnen
, gar kein Widerspruch besteht.

Auch wenn man dem Handel in der Wirtschaft Freiburgs einen bedeutenden
Platz einräumt, kann es nicht mehr überraschen, wenn uns gerade in
den ältesten Freiburger Urkunden Ministerialen als Bürger und Besitzer
städtischer Liegenschaften begegnen und eine Miuisterialenfamilie bereits in
der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts den Beinamen „am Markt" führt. Entgegen
Maurer dürfen wir diesen Belegen die ihnen gebührende Bedeutung
beimessen, ohne zu unüberwindbaren Widersprüchen zu kommen. Die Vermutung
allerdings, daß die Geschlechter, die zu Beginn des 13. Jahrhunderts das
Stadtregiment in der Hand haben, erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts nach
Freiburg gekommen seien und vor ihnen eine Schicht von — urkundlich allerdings
nicht nachweisbaren „freien Kaufleuten" führend gewesen sei. ist nicht
nur entbehrlich, sondern äußerst unwahrscheinlich. Mit der gebotenen Vorsicht
wird man daher sagen dürfen, daß die Familien mit ministerialischen oder sogar
edelfreien Vorfahren keineswegs erst um die Wende zum 13. Jahrhundert ent
scheidenden Einfluß in der Stadt gewannen. Sehr wahrscheinlich waren die
Snewlin, die von Munzingen, die von Füßlingen, die von Krozingen etc. bereits
im 12. Jahrhundert die angesehensten und mächtigsten Freiburger Geschlechter.

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