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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0128
Die Diözese Basel, ein Snffraganbistum der Erzdiözese Besancon, erstreckte
sich im Mittelalter von der Aare, dem Jurakamm, Doubs und Vogesen-
kamm bis zum Landgraben und Eckenbach, der alten Grenze zwischen dem
Ober- und Unterelsaß, und dann dem Rhein entlang bis zur Aaremündung.
Die bischöfliche Standesherrschaft hatte ihren Kernbezirk in der Juralandschaft
, dazu kamen die über die Diözesangrenzen humusreichen den Gebiete
am Bieler See, zum Bistum Lausanne gehörig, und die Herrschaft Pruntrut,
die zum Erzbistum Besancon zählte. Auf dem rechten Rheinufer lag nur die
kleine Landvogtei Schliengen mit Istein, in der Diözese Konstanz, als Enklaven
in der badischen oberen Markgrafschaft. Klein-Basel, das schon 1392 mit
der großen Stadt vereinigt worden war, gehörte ebenfalls zum Konstanzer
Sprengel. Das Reichsfürstentum Basel stellte also flächenmäßig nur einen
Bruchteil des Diözesangebiets dar, immerhin war das Verhältnis nicht so kraß
wie bei Konstanz, der größten deutschen Diözese, deren Reichsfürstentum nur
22 Quadratmeilen (1200 qkm) umschloß.

Die Bischöfe während des 16. und 17. Jahrhunderts waren:

Christoph von Ltenheim

1502

1527

Philipp von Gundelsheim

1527

1553

Melchior von Lichtenfels

1554

1575

Jakob Christoph Blarer von Wartensee

1575

1608

Johann Wilhelm Rinck von Baldenstein

1608

1628

Johann Heinrich von Ostein

1628

1646

Beatus Albert von Ramstein

1646

1651

Johann Franz von Schönau-Zell

1651

1656

Johann Konrad von Roggenbach

1656

1693

Wilhelm Jakob Rinck von Baldenstein

1693

1705

Das Domkapitel stellt ein Kollegium von Geistlichen dar, das an
einer Bischofskirche für die Verrichtung des Chordienstes, Beratung des
Bischofs in der Leitung der Diözese und deren Verwaltung eingerichtet ist.
Während im frühen Mittelalter noch Bischof und Kapitel in gemeinsamem
Haushalt lebten, lockerte sich durch den wachsenden Wohlstand der Stifter
und die Erlaubnis zu Privatbesitz für die Kanoniker das Zusammenleben und
führte auch zu einer Trennung der Vermögensverwaltung. Die Güter und
Renten, die für die bischöfliche Hofhaltung bestimmt waren, standen den
übrigen Stiftsgütern gegenüber, aus welchen die Pfründen der Kapitulare
und ihrer Gehilfen zu bestreiten waren. Diese wurden vom Dompropst verwaltet
, jene vom Oberhirten selber. So wuchs das Domkapitel schließlich in
die Stellung einer autonomen Korporation hinein mit dem Recht, sich eine
eigene Satzung zu geben.

Nach dem Basler Statutenbuch aus dem 15. Jahrhundert waren vierundzwanzig
Domherren vorgesehen, unter denen sechs als Würdenträger und
zwei weitere als Amtsträger wirken sollten. Die Würdenträger oder Prälaten
waren: 1. der Dompropst als Vorsitzender; ihm oblag die Vermögensverwaltung
,

2. der Domdekan als Leiter des Chordienstes und Disziplinarvorgesetzter
der Stiftsgeistlichen,

3. der Kantor leitete den Kirchengesang,

4. der Archidiakon übte im Namen des Bischofs die Gerichtsbarkeit aus.

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