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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0222
haben". Er verschwieg zwar anfangs hartnäckig seinen Auftraggeber, bestritt
jedoch energisch, das Dokument „dem lob], praelathstand, mithin noch vill
weniger dem herrn P. Statthaltern Marquardo Herrgott oder herrn syndico
v. Gleichenstein . . . communiciert zu haben". In Wirklichkeit war sein Auftraggeber
„des herrn baron v. Ramschwag excellenz", der ihm „wehrender
dero hießiger subsistenz in der geheimb mündtlich anbefohlen . . ., bei regi-
strirung berihrten (Stadt )archivs jene erfindende documente, die allergdste
herrschaft, das provinciale und das publicum oder auch die österreichische
historiam etwo concernieren möchten, zu decopieren und sr. excell. jeweihl
nacher Wien einzusänden". Diesem Auftrag, „der von der hochen landstfiirstl.
commission hergeflossen", glaubte sich Maldoner um so weniger entziehen zu
dürfen, „als dem supremo principi oder einem ministro ipsain maiestatem
repraesentanti . . ., was nur in dem archiv eines untergebenen vasalli jener
verborgen sein mag, nicht verhehlet werden solle". Er weiß, daß er ein wichtiges
Dokument gefunden und zur rechten Zeit „dem hochen kayserl. mini-
sterio . . . communiciret" hat. Er kennt sich in politischen Fragen aus und
läßt nebenher einfließen, daß sein Interesse auch der österreichischen Geschichte
gilt.

Zu diesen in den ersten Band eingefügten Schriftstücken gehören auch die
folgenden: „Varia Documenta ex Diplomatariis Civitatis Friburg"37. „Memoranda
über die Landgrafschaft Breisgair8. „Beschreibung des Verlauffs bey
cinnemmung der statt Freyburg (1612/33)"*!>. „Kurzer Bericht, waßgestalten
das Elsäß und Preysgau an das hochlöbl. Erzhaus von Österreich geraten.
Sambt den Beylagen A. B. C. D."40, die wiederum ausführliche Listen von
Städten, Ämtern und Landschaften mit ihren besonderen Rechten enthalten.

Hier finden sich aber auch Maldoners an den Abt von St. Blasien gerichtete
Briefe, aus denen wir hier und da zitieren41.

Wenn Maldoner im zweiten Teil seines Werkes auf den ersten Teil verweist
und ihn gelegentlich „Vorbereitungen" nennt, zeigt das, daß ihm der
zweite Teil nicht weniger wichtig erschien. Er hatte sogar in Maldoners Handschrift
sein eigenes Titelblatt, die den ganzen zweiten Teil als „Sammlungen"
charakterisiert42. Er unterscheidet sich erheblich von der geschlossenen, sicher
von Maldoners „so charakteristischer Hand"41 geschriebenen Darstellung der
Breisgauischen Verfassungsgeschichte. Man fragt sich schon beim ersten Durchblättern
der Bände, ob denn wirklich alles von Maldoner selbst stammt.

Maldoner macht gar kein Geheimnis daraus, daß er Einzelheiten und sogar
ganze Beiträge anderen verdankt. In seinem Briefe vom 17. November 1750
ist z. B. die Rede von einem die Stadt Breisach44 betreffenden Manuskript,

:,T „Brisgovia" It 157 f.
;,8 Ebd. 159.
19 Ebd. 160 f.

40 Ebd. 183 ff. — Dazu aus Maldoners Brief vom 17. August 1747: „Ew. Hochwürden und Gnaden
bitte unterth., für mich die Gnad zu haben und die etwa in meinem über das Breysgau vor einem
halben Jahr in 5 Tagen verfertigten, von gedachtem H. Syndico hochderoselben auf mein Ansuchen
communicierten so genannten Kurzen Bericht erfindende Fehler mir in Gnaden zu entdecken
, damit ich selbe sogleich emendieren könne."

41 Ebd. 163 ff.

42 Die einzelnen Beiträge sind alphabetisch geordnet und von 1 (Achkarren) bis 158 (Zell im Wiesental
) durchnumeriert.

43 Fr. Schaub, Geschichte der Archivs der Universität Freiburg (Abhandl. aus d. Gebiete der mittl.
und neueren Gesch., 1925 (Festschrift H. Finke), S. 484.

44 Nr. 19.

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