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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0223
das an den Herrn Fiscal Friderich in Schliengen zurückgegangen sei. Zum
Beitrag „Breysach, P. P. Franciscaner"45 notiert Maldoner: „Ex litteris ad
officialatum episcopatus Besiliensis a Seraphino Fleischmann guardiano
Brisaci, 28. Nov. 1750 datis". Über das Augustiner-Kloster in F r e i b u r g46
berichtet Maldoner, „was . . . P. Joannes Will, von Freyburg gebürtig und desselben
Closters Senior, auf diesseitiges Ansuchen unterm 27. April 1750 mir
aus dortigem in latein verfaßten Convents Protocoll communiciert hat". Auch
der Bericht über das Capuziner-Closter47 ist die Übersetzung einer ihm vom
Convent mitgeteilten lateinischen historischen Beschreibung. Vom „adelichen
Gotteshaus G ü n t er s t a 1" folgt ebenso eine Beschreibung, „welche mir von
dar auf ansuchen ist communiciert worden48. Der Beitrag Kirchhofe n4fl
stammt vermutlich vom Kaplan Stebler in Kirchhofen. Was Maldoner von
Oberried zu berichten weiß50, stützt sich auf das, „was P. Stanislaus Wül-
berz . . . von Ursprung und fortgang des Closters . . . schon im Jahr 1729 zusammengetragen
und welche historische Beschreibung P. Marquardus Herrgott
. . . anher unterm 26. Oct. 1750 communiciert hat". Der Beitrag Ols-
ber g51 ist die Übersetzung einer von P. Gregorius Reblin in St. Blasien lateinisch
verfaßten Arbeit, die dieser „nacher Cisterz in Burgund" schickte und
die Maldoner dann vom Olsbergischen Amtmann J. M. Reblin, dem Bruder des
sanktblasianischen Mönches, am 21. Februar 1744 zugeschickt wurde. „S e g -
gingen52, ein Jungfrauen Closter" trägt den Vermerk: „Suewia Ecclesia-
stica. Manuscriptum per Mariam Catharinam Hallanerin, sororem praedictae
Congregationis, transmissum." Der Oberamtmann des Fürsil. Stiftes „Seggingen
", Joh. Baptist Senger, nannte Maldoner auf seine Anfrage Iselins „vor
ohngefehr 12 oder 15 Jahren" erschienenes „Baslerisches Lexikon"; was Maldoner
da im IV. Teil „sub verbo Seggingen" findet, umfaßt immerhin ein
Drittel seines Beitrages. Abt Leopold von T e n n e n b a c h53 verwies Maldoner
am 26. Januar 1744 auf die „Epitome fastorum Lucellensium", woraus
nun die Darstellung der Anfänge Tennenbachs übernommen wird. Es folgt
eine Urkunde aus dem Stadtarchiv Freiburg von 1373 und dann die von Abt
Leopold zusammengestellte Liste der Äbte von Tennenbach. „San et Trud-
p e r t54, Abtey", ist wieder eine Übersetzung: der dortige Abt Coelestin übermittelte
Maldoner am 3. Januar 1744 ein lateinisches „Verzeichnis aller Vorstehern
und Aebten". Maldoner brachte es „getreulich und dergestalt in das
Teutsche, dass dabey allemal die Wesenheit, wie sich gebührt, in ihren schranken
und kräfften beybehalten habe". Erst dann beginnt Maldoners aus Herrgotts
„Genealogia diplomatica" geschöpfter Nachtrag „ein oder anderer Urkunden
", dem noch zwei Urkunden aus dem Archivmu Regiminale und aus
dem Freiburger Stadtarchiv folgen. Wegen einer Geschichte von Triberg55

45 Nr. 22.

4(1 Nr. 49.

47 Nr. 52.

48 Nr. 63.
4» Nr. 80.
50 Nr. 97.

Nr. 99.

52 Nr. 121.

53 Nr. 128.

54 Nr. 130.

55 Nr. 131.

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