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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0289
dem wenig entfernten, um seine Ordenszugehörigkeit ringenden Frauenkloster
bestanden. Daß sie zumindest schon drei Jahre vor dem Beschluß des
Generalkapitels bestanden, lehrt eine bereits am 16. Oktober 1248 durch
Rudolf von Üsenberg für Wonnental ausgestellte Urkunde, in deren Zeugenreihe
der Name des Abtes von Tennenbach die Spitze einnimmt17. Wenn man
nun in Canivez' Edition der Generalkapitelstatuten die auf Tennenbach bezüglichen
Artikel der einzelnen Generalkapitel der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
einer genauen Durchsicht unterzieht, dann muß jener Artikel der
Generalkapitelstatuten vom Jahre 1237 unsere Aufmerksamkeit ganz besonders
auf sich lenken, in dem von dem Verlangen des Abtes von Porta Coeli-
Tennenbach die Rede ist, die Abtei der Nonnen (abbatia monialium) an einen
geeigneteren Ort (ad locum commodiorem) zu verlegen18. Der Artikel trägt
den Vermerk, daß dieser Bitte stattgegeben worden sei.

Nun ist die Interpretation dieser Notiz keineswegs leicht. Ganz sicher ist
nur, daß mit der Männerabtei Tennenbach ein Frauenkloster verbunden
gewesen sein muß. Schwieriger ist jedoch schon die Frage nach dem Standort
dieses Frauenklosters vor seiner 1237 gestatteten Verlegung zu beantworten.
Die Tatsache, daß die Frauenabtei mit keinem eigenen Lagenamen genannt
wird, könnte darauf hindeuten, daß sie ursprünglich ebenfalls im Tennenbacher
Tal, in unmittelbarer Nähe der Männerabtei, gelegen habe. Ihre Verlegung
wäre dann in die lange Reihe ähnlicher Translationsvorgänge einzuordnen
, denen Frauenklöster, die in örtlicher Anlehnung an Männerklöster
entstanden waren, nach einiger Zeit meist aus disziplinaren Gründen -
unterworfen wurden19. Für Tennenbach läßt sich diese Möglichkeit eben nur
andeuten, da die Nachricht von 1237 völlig vereinzelt steht und wir von einem

wenn auch nur kurz dauernden Bestehen eines Frauenklosters im
Tennenbacher Tal sonst nicht das Geringste wissen. Aber gerade diese negative
Feststellung lenkt nun den Blick auf eine weitere Möglichkeit, die viel
eher mit anderen Quellen zusammenstimmen würde: die Möglichkeit nämlich
, daß das mit Tennenbach verbundene Frauenkloster nicht im Tennenbacher
Tal, sondern schon bei seiner Gründung an anderem, wenn auch nicht
allzu weit entfernt gelegenem Ort entstanden war. Sie hat schon deswegen
eine viel größere Wahrscheinlichkeit für sich, weil das Generalkapitel von
1218 verlangte, daß Frauenklöster vom nächsten Männerkloster mindestens
sechs Meilen entfernt liegen müssen20. Und hier würde sich nun die Frage
sehr nahe legen, ob sich die vom Tennenbacher Abt ausgesprochene Bitte
nach Verlegung des Frauenklosters nicht auf das Kloster Wonnental bezogen
haben könnte, dessen Standort in einer Urkunde vom Jahre 1244 noch mit
Nidingen bei Kenzingen bezeichnet wird. Hatte man lange Zeit die Lagebezeichnung
Nidingen mit der erstmals 1245 gebrauchten Bezeichnung Wonnental
für identisch gehalten, so ist seit den eingangs erwähnten Forschungen
A. Futterers hinreichend geklärt, daß der Name Nidingen einer bereits im
13. Jahrhundert wüstgewordenen, zwischen Kenzingen und Riegel und um

^ ZGO VIII/1857, S. 485/86.

18 Canivez, Bd. II, S. 172, Nr. 22.

1<J vgl. hierzu allgemein S. Reicke : Zum Rechtsvorgang der Klosterverlegung im Mittelalter,
in: Festschrift Ulrich Stutz zum 70. Geburtstag (= Kirchenrechtl. Abh. 117/118) 1938, S. 53—119.

20 vgl. Canivez, Bd. 1/1933, S. 485, Nr. 4.

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