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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0017
Rechten und schuf sich so wohlwollende Freunde. Daher findet sich in den
offiziellen Listen des 18. Jahrhunderts eine ganze Reihe der führenden
österreichischen Staatsmänner jener Zeit. Sie alle hatten das aktive Wahlrecht
, während das passive Wahlrecht auf jene beschränkt war, die tatsächlich
immatrikulierte Güter besaßen und im Lande lebten. Auch Frauen, die
Inhaberinnen solcher Herrschaften waren, besaßen sämtliche Rechte. Energische
Damen wie die Gräfin Schauenburg haben, wie die Protokolle
zeigen, auch durchaus den entsprechenden Gebrauch von dieser Gleichberechtigung
gemacht.

Geographisch lag das Schwergewicht des adeligen Besitzes rund um
Freiburg, im Höllental zunächst, dann in der March, in der Gegend um Tuni-
berg und Kaiserstuhl und im Hexental. Weiter südlich lagen getrennt die
Johanniter und die Markgrafschaft, die ritterschaftlichen Dörfer Liel, Rheinweiler
, Bamlach und Bellingen. Am Hochrhein finden sich hauptsächlich die
Schönau sehen Herrschaften sowie die kleiner Güter, die meist im Besitz
zugezogener Schweizer Familien waren. Nördlich von Freiburg waren
ritterschaftlich das Wildtal, Buchholz, Heimbach, Streubesitz im Elztal sowie
Hecklingen. In die Herrschaft Riegel teilten sich seit 1661 drei Teilherren,
nämlich die Herren der Lichteneck, der Abt von Ettenheimmünster und
die Freiherrn von Sickingen.

Unterschiedlich wie die Herkunft des Breisgauer Adels war natürlich
auch die Größe seiner Besitzungen und seine Vermögenslage. Ein weiter
Abstand trennt die Sickingen mit ihrem reichen Beitrag zur Kulturgeschichte
unserer Heimat von der Familie Haas von Katzenmoos, Besitzer
einer ganz kleinen Herrschaft im Elztal. An sie erinnern heute lediglich noch
dicke Faszikel im Ritterschaftsarchiv mit der ominösen Aufschrift: Schulden
des Leutnants Haas von Katzenmoos. Selbstverständlich war es nur zum Teil
das Vermögen, auf dem der Einfluß einer Familie beruhte. Gleichermaßen
wichtig war das Ansehen, das ein Geschlecht durch seine Stellung in der
staatlichen und kirchlichen Hierarchie einnahm. Die Bedeutung etwa, die die
Freiherrn von Baden bis zu ihrem Erlöschen besaßen, beruhte sicher nicht
auf ihrem Grundbesitz mittlerer Größe, sondern auf der großen Zahl einflußreicher
Männer, die als Ordenskomture oder hohe Beamte das Ansehen
ihres Hauses mehrten. Die Rinck von Baldenstein besaßen nur recht
bescheidene Ländereien, aber die drei Basler Fürstbischöfe, die das Geschlecht
gestellt hat, sicherten ihnen den entsprechenden Einfluß innerhalb ihres
Standes.

Trotz aller dieser Unterschiede trat die Ritterschaft nach außen stets als
geschlossenes Ganzes auf. Die Tatsache, daß ihre Vorfahren und Rechtsvorgänger
sich freiwillig dem Hause Österreich angeschlossen hatten, wurde in
immer neuen, selbstbewußten Wendungen vorgebracht, wenn die Regierung
an ihren Privilegien zu rütteln versuchte. In Wien brachte man dem „ältesten
Patrimonium des Erzhauses" viel Verständnis entgegen, verkannte aber
dabei nicht, daß die ständische Organisation einer Verwaltungsreform störend
im Wege stand. Versuche in dieser Richtung oder die von der Kaiserin
geforderte „gottgewollte Steuergleichheit" führten zu recht heftigen Differenzen
. Zäh stand der Breisgauer Adel auf dem Standpunkt, daß man es nicht
nötig habe, nach der Preisgabe der Reichsfreiheit noch auf weitere Rechte
zu verzichten. Aber selbst steuerliche Belastungen und der zeitweilige Entzug

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