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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0018
des der Ritterschaft so wichtigen Privilegs der Priminstanz haben die
Anhänglichkeit an das Kaiserhaus nicht beeinträchtigt81.

Diese Vorrechte der Ritterschaft hatten für ihre Mitglieder noch eine
andere Bedeutung, die für ihr Leben kaum zu überschätzen war. Aufgrund
ihrer Geschichte und der daraus resultierenden staatsrechtlichen Stellung
genofi der Breisgauer Adel die Gleichberechtigung mit den Mitgliedern der
drei Kreise der Freien Reichsritterschaft, die nicht einem Landesherrn unterstand
, sondern unmittelbar dem Kaiser. Da nun die reichsritterlichen
Geschlechter sich die gewohnheitsrechtliche Besetzung der wichtigsten Stellen
in Domkapiteln und Ritterorden gesichert hatten, war es für die hiesigen
Edelleute lebenswichtig, sich hier ihre Ebenbürtigkeit zu bewahren. Im
„Laboratorium Archivi" wurden daher mit großer Sorgfalt die notwendigen
Atteste ausgestellt, die es den jungen Herren aus dem Breisgau ermöglichten,
sich um diese gesuchten Stellen zu bewerben32. Der „Gemeinsame Ritterstand
von Grafen, Freiherrn, Rittern und Adel der vorderösterreichischen
Lande breisgauischen Gestaades" — so lautete der komplizierte Titel — trat
dabei auch federführend für den französisch gewordenen Adel im Elsaß auf.
Da dieser keine eigene Organisation hatte, die seinen Mitgliedern bei ihren
zahlreichen Aufnahmegesuchen für deutsche Stifter behilflich sein konnte,
stellten die Breisgauer ihnen die nötigen Bescheinigungen über Stand und
Herkunft aus. Dabei wurde stets betont, daß man ja „ante separationem"
ein gemeinsames Corpus gebildet habe.

Was war es nun für ein Leben, das diese Familien geführt haben? Da die
Besitze Majorate waren, die auf den Ältesten vererbt wurden, saß auf
dem jeweiligen Stammsitz nur der Chef der Familie. Bis zum Tode des
Vaters hatte er meist die Rechte studiert, da ja nicht die Landwirtschaft,
sondern vielmehr die Ausübung der Herrschaftsrechte die Lebensgrundlage
bildete. Dazu gehörten Gesetzeskenntnisse, und dieses um so mehr, als fast
alle diese Herren sich auch aktiv in ihrer Standesorganisation, dem Ritterstand
, betätigten, was ebenfalls juristisches Wissen erforderte. Neben dem
Studium auf fremden Universitäten gehörten auch, wenn möglich, Bildungsreisen
im Ausland zur Vorbereitung. Für die jüngeren Söhne erstrebte man
eine Position als Domherr oder Ordensritter, wenn sich der junge Mann für
den geistlichen Beruf geeignet zeigte, andernfalls kam der Dienst in der
vorderösterreichischen Verwaltung, Eintritt in eine der Wiener Zentralbehörden
oder in den Zivildienst benachbarter geistlicher Fürsten in Frage.
Der Militärdienst als Laufbahn scheint weniger beliebt gewesen zu sein,
obwohl natürlich viele junge Leute vor der Übernahme der väterlichen
Grundherrschaft oder ihrem Eintritt in eine Verwaltung auch einige Jahre
als Offiziere gedient haben. Für Töchter sorgte man am liebsten durch Verheiratung
mit einem passenden Standesgenossen, mehr oder weniger in der
Umgebung. Für unverheiratete Mädchen hatten schon die Vorfahren durch
Errichtung zahlreicher Stifte 33 gesorgt, in denen die Damen eine standes-

31 Wellraer a. a. O.

32 Vgl. z. B. Leopold N e d o p i 1 : Deutsche Adelsproben aus dem Deutsch Ordens-Central-Archiv.
4 Bde. Wien 1868.

33 z. B. A n d 1 a u im Elsaß, Säckingen, Schänis.

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