Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0033
dieser vorbehaltenen drei Neuntel überlassen wurden, so daß er „vermittels
des tiefen Stollens den durchstreichenden Gegendrumer Gang sowohl vor- als
rückwärts zu verhauen befugt" war64.

War der Baron beim Stollenbau durch die Mitbeteiligung Litschgis in
seiner Bewegungsfreiheit behindert, so suchte er Entfaltungsmöglichkeit bei
der Aufschließung anderer Erzadern im Gegendrum. Am 1. März 1759 ent
deckte sein Verwalter Blank dort „ein altverfallenes Grübel", das ihm der
Beachtung wert schien65. Freiherr von Beroldingen ließ es aufwältigen und
konnte dem Bergrichter bald mitteilen, daß er mit geringen Kosten einen
„Gang edel angebaut" habe. Mit der Aufarbeitung einer weiteren, von den
Alten „Vierzehn-Nothelfer-Stollen" benannten Grube im Gegendrum betraute
das Bergamt die beiden Bewerber Factor Zimmermann und Steiger Madens-
pacher66. Eine Belehnung war in beiden Fällen nicht notwendig, weil alte, verlegene
Gruben in die sogenannte „Freiung" fielen.

In jener Zeit baute die Litschgische Gewerkschaft den Hauptgang im unteren
Stollen am Hofsgrunder Bleibergwerk „glücklich" weiter. Im Jahre 1765
trat dort die dreijährige Fronbefreiung in Kraft, welche die Hofkammer
schon vor siebzehn Jahren dem Johann Franz Litschgi verliehen hatte. Sie
bezog sich aber nur auf den unteren, „für einen Erbstollen67 angesehenen"
Bau, nicht auf den oberen Stollen und nicht auf das Gegendrum68.

Am 15. Mai 1772 stellte der Bergrichter als Ergebnis einer Befahrung des
Hofsgrunder Bergwerks fest: Im tiefen Stollen sind derzeit „vier Örter mit
Arbeit belegt", unter andern der Haldengang, der „auf Geding übertrieben"69
wird, und das Feldort auf dem Mattengang, wo augenblicklich nur festes und
„unartiges" Gestein zutage tritt. Obwohl die Litschgische Gewerkschaft im
vergangenen Jahr tausend Zentner Scheiderz und Pucherschlich70 erzeugt
hatte, erlitt s:e gegen zweitausend Gulden Zubuße. Dieses laufende Jahr
dürfte der Abschluß nicht besser werden, „wenn nicht der hoffentliche Haldengang
in Bälde tugendhaft angebaut wird". Litschgi bedarf einer dreijährigen
Verlängerung der Fronbefreiung.

84 GLA 229/44 787 fol. 213—234.

65 Ebd. fol. 235.

66 GLA 229/44 788 I fol. 217.

87 Der Erbstollen ist „ein Stollen, der mit seiner Wasserseige zehn Lachter tief in ein Gebäude ein
kommt, in welchem Falle er das Erbe, d. i. eine Art eines Eigentumsrechtes, über die nahe liegenden
Grubengebäude bekommt und von denselben auch einige Einkünfte zu genießen hat." Die
„Erbteufe" ist „diejenige Teufe oder Tiefe, welche ein Stollen erreichen muß, wenn er diese Tiefe
erreicht." (Adelung, Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. 1774.) Der Hofsgrunder Erbstollen
trat in Verbindung mit verschiedenen Stollennamen auf: 1732 wurde der „Haupt und Erbstollen"
der „Stollen zu St. Johannes Fördernuß" genannt (GLA 229/44 787 fol. 46), 1783 heißt er „Erb
Stollen Osterzeit" (GLA 229/44 788 II fol. 38). Da die „St. Johannes Fördernuß" und „Osterzeit"
Stollen auch identifiziert wurden mit dem „Mattenstollen" („sogenannter Mattenstollen oder
St. Johann Fördernus", „Mattenstollen oder St. Johannes Firdernusgruben", „sogenannter Johan
nes- oder Mathe-Stolln"), führte der tiefe oder Erbstollen abwechselnd die Namen „St. Johannes
Fördernuß „Osterzeit " und „Mattenstollen".

68 GLA 229/44 788 I fol. 339.

Die Arbeit wurde auf Grund vertraglicher Abmachung im Akkord geleistet im Gegensatz zur
Schichtarbeit.

70 durch Pochen feingestoßenes Erzmehl

31


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0033