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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0051
keine Menschenfreunde" seien und nicht bereit gewesen wären, ein Stückchen
Boden abzutreten. Sein Vorausdenken war richtig. Denn als die Hütte kaum
halb erstellt war, erhoben sowohl die Herrschaft des Klosters Oberried als
auch die Gemeinde Einspruch gegen den Bau. Sie verlangten, daß Rees
„keinen Streich mehr" mache. Des „armen, notleidenden Mannes" erbarmte
sich jetzt wieder der Steiger. Er munterte ihn auf, mit seiner Arbeit einstweilen
fortzufahren; er wolle, sagte er ihm, dem Oberbergamt berichten,
und er zweifle nicht, daß dieses den Einspruch zurückweisen werde. Haller
kannte die einschlägigen Bestimmungen der Bergordnungen und war außerdem
überzeugt, daß Rees auf der Halde neben seiner Wohnung einen Arbeitsplatz
finde, der „viele grüne Pocherz" enthalte und der ihn anreize, „weiter
zu untersuchen und Erze herauszulassen".

Die Maßnahme des Steigers fand die Billigung des Berggerichts. Es ordnete
an, daß die Hütte stehen zu bleiben habe, weil sie im Einklang mit den
Bestimmungen der Bergordnungen errichtet worden sei184.

Matthias Rees übte außer dem Beruf als Bergmann auch den eines Schin-
deldeckers aus185. Auch sein Sohn Melchior186, der das väterliche Anwesen im
Jahre 1826 erwarb, war Bergmann und Schindeidecker.

Nachdem Melchior Rees mit seiner Familie187 im Jahre 1851 weggezogen
war und sich in Ebringen niedergelassen hatte, wechselte das Melcherhäusle
innerhalb von zwanzig Jahren noch dreimal den Besitzer. Der letzte war
Blasius Schlatterer188. Nach dessen Tod189 erwarb es am 15. Januar 1872 die
Gemeinde und ließ es niederreissen.

Das „Maurerhäusle"

Dem Fallerhäusle gegenüber stand auf der anderen Talseite des „Gegendrum
"190 unterhalb dem Melcherhäusle das „Murerhäusle". Es barg in seinem
Bestand eine alte, zerfallene und für das Bergwerk nicht mehr nutzbare
„Bochy"191, die „schon vorlängst auf herrschaftlichem Grund und Boden auferbaut
" worden war. Sie war aber für Wohnungen noch ausbaufähig. Unbeschwert
von Erwägungen, ob nicht auch die Grundherrschaft des Klosters
Oberried bei der Baugenehmigung mitzusprechen habe, weil sie Eigentümerin
von Grund und Boden war und diesen „niemalen hingegeben oder verkauft
" hat, übernahmen Anfang der fünfziger Jahre zwei Bergleute den Ausbau
und bezogen die Wohnungen mit ihren Familien192. Es waren der um

184 GLA 229/44 811 pag. 289 298.

185 Er starb am 1. September 1832 in Neuhäuser, seine Ehefrau am 7. Mai 1826 in Hofsgrund.
188 Der Tag seiner Geburt oder Taufe, der in die Jahre 1784 oder 1785 fällt, ist nicht überliefert.

187 Melchior Rees war seit 17. Juli 1826 Ehemann der Barbara Freyeis, der am 23. Oktober 1784 gebo
renen Tochter des Bergmannes und Maurermeisters Heinrich Freyeis und dessen Ehefrau Katharina
Madenspacher.

188 Er war am 22. September 1826 in Horben geboren und hatte sich dort am 27. Juli 1854 mit Brigitte
Gutmann von Geiersnest verehelicht.

189 Er starb am 14. Januar 1871.

190 „Das Gegentrumm" ist „dasjenige Trumm oder Stück eines Ganges, welches einem andern Stück
desselben gegenüber liegt." (Adelung, Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Leipzig 1775 )

191 Poche.

192 GLA 229/44 788 II fol. 185.

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