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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0059
Nach einem halben Jahr trat Zimmermann von seinen vier neuntel Anteilen245
zwei Drittel an seinen Mitgewerken ab246.

Wieder ein halbes Jahr später lenkte Madenspacher sein Augenmerk auf
das Litschgische Silberbergwerk im Gegendrum. Es gelang ihm, die Gruben
und das dazu gehörige Pochwerk für neunhundert Gulden käuflich zu erwerben247
. Dabei überforderte er seine Leistungsfähigkeit. Er hätte bestimmungsgemäß
„den Tiefen Stollen eröffnen, erheben und eintreiben" sollen, erkannte
aber zu spät, daß er die dazu erforderlichen Mittel nicht besaß. Darum versuchte
er, den Vertrag zu annulieren. Es kam zum Prozeß. Madenspacher, der
Beklagte, wurde verurteilt, die Vertragsverpflichtungen zu erfüllen248.

Madenspacher war nicht engherzig in der Auslegung von Anordnungen
und Verfügungen. Das Ansehen, das er beim Bergrichter genoß249, verleitete
ihn manchmal zu gewagten Schritten.

Weil er das von ihm in den Jahren 1742 und 1743 abgetriebene und
geschmolzene Silber einige Male vorschriftswidrig nach Straßburg statt in die
Kaiserliche Münze nach Hall bei Innsbruck verhandelte250, setzte er sich nicht
nur über das Münzregal des Landesherren hinweg, sondern entzog diesem
auch die Einnahmen aus Fron und Wechsel251. Trotz dieser Verfehlungen
durfte er in seinem Bereich weiterwirken. Der Gewerke Johann Franz
Litschgi aber entzog ihm für immer sein Vertrauen252.

Reich an Erfolgen, aber auch reich an Enttäuschungen starb Matthias
Madenspacher am 5. August 1752 als Obersteiger in Kappel, wo er zuletzt
gewohnt hatte.

Seine Söhne Konrad und Franz Anton253 waren ebenfalls Bergleute; Konrad
arbeitete im Bergwerk Schauinsland, Franz Anton in Kappel, Staufen,
Grunern und Brandenberg.

Christian Madenspacher 1

Einer der wenigen Tiroler Bergleute des 18. Jahrhunderts, die nicht als
Einzelgänger, sondern mit ihren Familienangehörigen in den Breisgau zogen,
war Christian Madenspacher, der am 20. April 1710 in Reith bei Brixlegg

245 Ein Neuntel war stets der Landesherrschaft vorbehalten; von diesem Recht mußte sie innerhalb
zwei Jahren Gebrauch machen.

246 GLA 229/51 145 fol. 3.

247 GLA 229/44 796 fol. 20. Der Vertrag wurde am 2. Februar 1744 ratifiziert. (GLA 229/51 145 fol. 12.)

248 GLA 229/51 145 fol. 30.

249 Die Wertschätzung, die der Bergrichter ihm zollte, war freilich nach dem von Madenspacher verschuldeten
Einbruch des tiefen Stollens einer Verärgerung gewichen. Madenspacher wurde von
seinem Vorgesetzten vorübergehend „mit Abschaffung seiner Person" bestraft. (GLA 229/44 788 I
fol. 110.)

250 Das Münzamt in Straßburg vergütete für das Lot Silber einen Gulden und zwölf Kreuzer, die
Münze in Hall nur fünfzig Kreuzer (GLA 229/44 796 fol. 6).

251 Nach Artikel vier der Bergordnung Kaiser Karls VI. vom 14. August 1731 waren von den eroberten
Erzen „die Fron oder Zehnt", bei Silber „von jeder Mark fein Silber 30 Kreuzer Silberwechsel"
an die Landesherrschaft abzuliefern. (GLA 79/116 fol. 2.) Mit Abzug der Schmelzunkosten ermäßigte
sich der Zehnte auf den vierzehnten Teil. (GLA 229/44 796 fol. 6.)

252 GLA 229/44 795 fol. 3—4.

253 Konrad war am 25. November 1732 im Münstertal, Franz Anton am 5. Februar 1739 in Hofsgrund
geboren.

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