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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0075
Gegendrum. Nachdem der Bergbau um die Jahrhundertwende eingegangen
war, verdiente er seinen Lebensunterhalt als Taglöhner, ehelichte vierzigjährig
die Erbin383 des Bichelmayerschen, später Fallerhäusle genannten Bergmannshäuschens
und blieb dort wohnen bis an sein Lebensende am 14. Juni 1843384.

Aus „Bering in Bohemia" kam „Bechard" Gündel mit Ehefrau Katharina
Volrathin. Als er seine Tochter Johanna am 19. Januar 1755 dem im oberen
Kappler Tal eingesetzten Tiroler Erzknappen Vitus Margreither zur Frau gab,
war er selbst Bergmann im Schauinsland385.

Als „fossor metalli" grub der Böhme Gottlieb Stark (Starckh) Bleierze im
Bergwerk Hofsgrund. Am 19. Januar 1761 erlitt er infolge eines Sturzes in der
Grube einen Schädelbruch, wurde sofort bewußtlos und starb nach fünfzehn
Stunden386. Er ließ seine ihm am 20. November 1746 angetraute Frau Anna
Sonner zurück und drei Kinder; ein viertes Kind, dem die Mutter den Namen
des Vaters gab, kam erst zwei Monate nach des Vaters Tod zur Welt.

Aus dem Leben der Bergleute

Wenn im Jahre 1744 die Unterzeichner einer Eingabe an die Regierung sich
„bei dieser kundbaren Teuerung ohnehin in bekümmertem Zustande lebende
blutarme Bergleute" nannten387, so beleuchtet dieser Hinweis die Notlage eines
Berufsstandes, der um Lebensrechte kämpfte, die ihm nach seiner Auffassung
zum Teil vorenthalten wurden. Der Bau von Wohnhütten wurde den Bergleuten
erschwert, weil Grund und Boden Eigentum des Klosters waren. Bei der
Aufzucht von Geißen Geißen waren im 18. Jahrhundert das Vieh der Bergleute
, keiner hielt eine Kuh — und bei der Anlegung von Kartoffelpflanzungen
machten die Bauern Schwierigkeiten; sie bangten um ihre Weide, die sie ungeschmälert
für sich allein erhalten wollten, obwohl die kaiserlichen Bergordnungen
den Bergleuten ein Mitbenützungsrecht daran einräumten388.

383 Sie hieß Maria Katharina Sonner und war die am 19. November 1744 geborene Tochter des Schuhmachers
Josef Sonner und dessen Ehefrau Gertrud Sappel.

384 Seine Ehefrau war ihm am 5. Juni 1837 im Tode vorausgegangen.

385 Ehebuch der Pfarrei St. Ulrich.

386 "ex infelici casu caput ejusdemque cranium in ipsa fossa adeo laesit, ut subito omnibus sensibus
destitutus, per 15 hör. circiter cum morte luctaretur et tandem luctui sucumbens" (Totenbuch
der Pfarrei St. Ulrich).

387 GLA 229/44 794 foL 22—23.

388 Der Artikel 80 der Maximilianischen Bergordnung vom Jahre 1517 sagte: „Ein yeder Perckh-
man soll wun Vnd wayd geniessen Vndt sich auß der Gmein beholtzen, aber keins Verkauffen,
Vndt welcher Vieh hat, soll Er mäniglich güeter ohn schaden halten, doch soll Er hüeterlohn Vnd
andere gepürlichkheit helfen tragen" (GLA 79/fol. 106). (Dr. Rudolf Metz gibt in seiner Arbeit
„Bergbau und Hüttenwesen in den Vorlanden" [„Vorderösterreich" 2. Auflage Seite 190] den
Ausdruck „gepürlichkheit" unrichtig mit „gespürlichkheit" wieder.) Dieser Artikel 80 der Maximilianischen
Bergordnung wird bestätigt in den ähnlich lautenden Bestimmungen der Ferdinand-
schen Bergordnung vom 2. Mai 1562 und der vorderösterreichischen Bergordnung vom 14. August
1731 (GLA 79/107 und 116).

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