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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0121
wollen, Folge zu geben. Bannwarth erhob Einsprache gegen einen derartigen
Aufruf, indem er von der Ansicht ausging, daß alle Macht der Behörde bereits
vernichtet sei, eine Aufforderung zum Widerstand gegen die herrschende
Gewalt also e. S. nur Erbitterung, a. S. aber in der falschen Unterstellung als
könnten die gesetzlichen Behörden ihren Anhängern noch kräftigen Schutz
verleihen, Nachtheile aller Art herbeiführen könnte. Überdies sei die gegenwärtige
Stellung der Kreisregierung eine so prekäre, daß es sehr zweifelhaft
sei, ob dieselbe noch so lange bestehen werde, bis der Druck der Proklamation
vollendet ist.

Da die übrigen Regierungsglieder sich für die Erlassung des Aufrufs
aussprachen, so wurde ein solcher entworfen, gedruckt und an alle Ämter
des Oberrheinkreises vertheilt.

Eines Zwischenfalls muß hier noch Erwähnung geschehen, der fast zu ernstlichen
Conflikten unter den Gliedern des Collegiums geführt hätte.

Reg. R. Stephani hatte den Entwurf des Aufrufs projektiert. Bei der Be-
rathung der einzelnen Sätze, fand man verschiedene kleine Abänderungen
und Einschaltungen für sachgemäß, zu denen sich H. Stephani ganz bereitwillig
zeigte, und die Correkturen in seinem Entwürfe selbst beisetzte.

Hierauf beschloß man den Aufruf sogleich in duplo auszufertigen, die
eine Fertigung in die Druckerei, und die andere an den Gemeinderath abzuschicken
, damit dieser sie bei der auf jenen Nachmittag angeordneten Gemeindeversammlung
noch vorlesen könne.

Man wollte sich keines Schreibers bedienen, deshalb erboten sich die H.
Stephani und Eckert, die Mundierung selbst zu besorgen.

H. Stephani diktierte sich und dem H. Eckert aus dem korrigierten Con-
cepte das Mundum in die Feder. Die Reinschrift, die Herr Eckert gefertigt
hatte, gieng sofort an den Gemeinderath, die von H. Stephani gefertigte in die
Druckerei ab.

Hier habe ich abgebrochen aus Gründen, die ich nicht weiter berühren
will.

Am 16. Mai Mittags wurde der Dienst an Rotteck übergeben, das Colle-
gium löste sich auf, und die Mitglieder flohen nach allen Richtungen, um Verfolgungen
zu entgehen.

Ich traf noch am gleichen Abend in Basel ein, woselbst meine Familie
schon war und mußte mit 8 Köpfen 9 Wochen im Wirtshause leben. In der
Nacht vor dem Einzug der Preußen traf ich — der Erste aus dem Collegium
— wieder in Freiburg ein."

Im folgenden bringen wir einige Dokumente aus dem Revolutionsjahr
1849 zum Abdruck.

Aufruf54

Der Landesausschuß des Volksvereins und dessen angebliche Bevollmächtigte
treffen Anordnungen, die nur den verfassungsmässigen Behörden zustehen.

Die gesetzlichen Behörden haben noch nicht aufgehört, ihre Verpflichtungen gegen
Seine Königliche Hoheit den Großherzog, gegen das Großherzogtum Baden und
gegen das gesamte deutsche Vaterland zu erfüllen. Diesen Verpflichtungen nach-

54 Der Aufruf erschien in dieser Form mit dem richtigen Datum in der Freiburger Zeitung Nr. 115
vom 15. Mai 1849, Auf den zur Verteilung bestimmten Flugblättern, von denen uns eines
vorliegt, heißt es dagegen: 14. März. Vielleicht ist das der „Zwischenfall", den Bannwarth nicht
weiter ausführen will.

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