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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0122
kommend glauben wir alle Staats- und Gemeindebehörden, sowie alle Bewohner des
Oberrhein Kreises dringend auffordern zu müssen, fest und treu an der Landesverfassung
zu halten und keinen Anordnungen Unbefugter, kommen sie, von wem
sie wollen, Folge zu geben.

Zugleich müssen wir unter Hindeutung auf die Gefahren des Vaterlandes, der
Verfassung und der gesetzlichen Ordnung, auf die Zerstörung alles Wohlstandes
und auf die schweren Strafen des Aufruhrs Jedermann dringend von ungesetzlichen
Handlungen verwarnen.

Freiburg, den 14. März (richtig: Mai) 1849

Die Großh. Regierung des Oberrhein-Kreises

I. A. d. R. D.

Nombride Stephani Bannwarth Ekert

An die Einwohner des Oberheinkreises!

Nach der Volksversammlung in Offenburg begab sich der dort gewählte Landes
Ausschuß in die Festung Rastatt, wo sofort am 14. Mts. von der in 5 000 Mann beste
hende badische Garnison aller Waffen-Gattungen, Offiziere gewählt, ein Gouver
neur in der Person des bisherigen Hauptmanns Greiner ernannt, und sämtliche
Truppen, sowie die Civilbehörde auf die Reichsverfassung und die in Offenburg
gefaßte Volksbeschlüsse vom Bürger Brentano verpflichtet und von den österreichi
sehen dort befindlichen Truppen auf Ehrenwort die Versicherung gegeben wurde,
daß Nichts von ihnen gegen die Reichsverfassung und die Anordnungen des Landes
Ausschusses unternommen würde.

Indes war die badische Regierung in Carlsruhe entflohen, und es begab sich der
Landes-Ausschuß auf Ersuchen des Gemeinde-Raths alsbald heute hieher, wo er
von Seiten des Volkes und der Truppen begeisterte Aufnahme fand, und dieselbe
in gleicher Weise wie die Rastatter in Pflichten nahm.

Unverzüglich ward eine Vollziehungsbehörde gebildet, bestehend aus:
dem Bürger Brentano für das Innere mit Vorsitz
„ „ Peter für Justiz

„. Eichfeld für das Kriegswesen und
„ „ Goegg für Finanzen

Von allen Seiten kommen heute bewaffnete Volks-Zuzüge, welche sich für die
Volkssache erklärten.

Die Nachrichten aus Bruchsal, Kislau, Mannheim und der ganzen unteren Gegend
geben die Gewißheit, daß überall die Vollziehungs Commission anerkannt wird,
übereinstimmend lauten die Nachrichten aus dem Oberlande und Seekreise, überall
bewaffnet sich das Volk um der guten Sache zu dienen.

Die politischen Gefangenen in Bruchsal und Kislau wurden von dem Volke und
den Truppen befreit.

Bürger Struve ist in den Landesausschuß getreten.

Wir Unterzeichnete ernennen den Bürger Heunisch in Freiburg, in Freiburg zum
obersten Civil und Militair Commissair des Oberrheinkreises und beauftragen hiermit
alle Civil und Militair Behörden dieses Kreises seinen Anordnungen unbedingt
Folge zu leisten.

Dabei liegt demselben die objecte und subjecte Organisation dieses Kreises ob.
und wird derselbe sein besonderes Augenmerk auf die Volksbewaffnung richten.

Carlsruhe, den 15. Mai 1849

Die Vollziehungs Commission für Baden
gez. Brentano gez. G. Struve gez. Rehmann gez. Eichfeldt

Bestallungs-Dekret

Mit Hinsicht auf das Schreiben des bisherigen Regierungsdirektors v. Marschall
vom 13. d. M., worin derselbe anerkennt, seine Amtsgewalt nicht mehr ausüben zu
können, unter Beziehung auf die mir ertheilte Vollmacht des von dem Landesaus
schuß ernannten Ministeriums vom heutigen ernenne ich hiermit den Bürger

Carl Rotteck von hier
zum Direktor der Regierung des Oberrheinkreises, mit dem Auftrage, sofort in kürzester
Frist alle nicht hier wohnenden Staatsbeamten, welche der Regierung nach

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