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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0142
trug die eigentümliche Verfassung der Vorlande und ihre Rollet im Verband des
habsburgischen Gesamtstaates wesentlich bei. Die Individualität der Städte und ihrer
Kommunalordnungen blieben bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts unangetastet
. Die Verfassungsentwicklung Freiburgs war so nicht von außen vorgeschrieben
. Sie konnte sich in österreichischer Zeit nach eigenen Gesetzen vollziehen.

Der Freiburger Herrschaftswechsel von 1368 hat für die Gesamtentwicklung Freiburgs
keine kausale, sondern eine konditionale Bedeutung. Dies in einem Spektrum
sozialer und wirtschaftlicher Problemkreise dargestellt zu haben, ist ein Verdienst
von Wolfgang Leiser. Günter Stegmaier

Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde. Herausgegeben von Friedrich
Metz. 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 836 Seiten, 307 Abbildungen. Freiburg
1967 (Verlag Rombach).

Die erste Auflage des Werkes, 1959 erschienen, wurde im 77. Jahresheft dieser
Zeitschrift besprochen. Für die zweite Auflage zeichnet nur noch Prof. Metz allein,
nicht mehr das Alemannische Institut, als Herausgeber. Die Teilung in zwei Bände
ist jetzt nicht wiederholt, es ist ein einziger gleichwohl handlicher Band geschaffen
worden trotz der Erweiterung des Inhalts um zwei Beiträge, einen Anhang und ein
Ortsregister. Den einen der neuen Beiträge hat Prof. Joh. K ü n z i g geliefert, der
hier eine knappe Übersicht über das schwäbisch-alemannische Fasnachtsbrauchtum
gibt, der andere, von Dr. F. Armbruster, bietet eine Zusammenfassung seiner
ungedruckten Dissertation von 1951 über die Geschichte der Freiburger Talvogtei.
Es darf besonders begrüßt werden, daß diese wertvolle Arbeit über ein wichtiges
Kapitel der Freiburger Geschichte nunmehr wenigstens in einem Auszug gedruckt
vorliegt; ist doch ohnehin die Stadt Freiburg in dem vorliegenden Werk umfangmäßig
beinahe etwas zu kurz gekommen. Im Anhang (Seite 783 818) bringt die
neue Auflage Auszüge aus Handschriften des Wiener Professors Johann Alphons
L u g o aus der letzten Zeit des 18. Jahrhunderts, die eine Beschreibung und Statistik
der österreichischen Vorlande enthalten. Sie geben eine unmittelbar lebendige Zusammenfassung
und Übersicht des Herrschaftsbestandes und im besonderen der wirtschaftlichen
Gegebenheiten und kameralistischen Maßnahmen der österreichischen
Regierung in der josephinischen und nachjosephinischen Zeit.

Man kann es als hocherfreulich bezeichnen, daß „Vorderösterreich" trotz dem anspruchsvollen
Umfang des Werkes eine Neuauflage erfahren hat. Neben den bereichernden
Erweiterungen sind auch einige kleinere Berichtigungen des Textes dankbar
zu erwähnen. Aufs Ganze gesehen gibt es heute kein anderes Buch, das in gleicher
Fülle und Eindrücklichkeit dem gegenwärtigen Bewohner vorderösterreichischer Länder
das Bewußtsein der einstigen Zugehörigkeit und den Stolz auf die Werte und die
Leistungen unter den Schwingen des Doppeladlers vermitteln könnte. Hat doch sogar
ein Schweizer Geschichtsfreund dem Rezensenten einmal wörtlich gesagt: „Auch wir
sind noch stolz auf unsere Habsburger." W. Stülpnagel

Walter Schlesinger, Das älteste Freiburger Stadtrecht, Überlieferung und Inhalt. Zeit
schrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. 83, 1966, S. 63 116,
mit einem Anhang von Walter Heinemeyer, Der Freiburger Stadtrodel. Eine
paläographische Betrachtung, ebd. S. 114 126.

Vom hier sonst geübten Brauch, Aufsätze anderer Zeitschriften im allgemeinen
nicht zu besprechen, muß angesichts der grundlegenden Bedeutung der genannten
Arbeiten für die Stadtgeschichtsforschung überhaupt und für die Frühgeschichte
unserer Stadt im besonderen im vorliegenden Falle abgegangen werden. Bekanntlich
wurde seit mehr als hundert Jahren eine einwandfreie Beurteilung der Vorgänge
bei der Gründung Freiburgs dadurch erschwert, daß es noch immer nicht gelungen
war, einen sicheren Text der verlorenen ursprünglichen Gründungsurkunde vom

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