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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0036
Das eingeschossige Haus ist in den sechs Gemeinden auf Grund der Angaben
in den Einschätzungsverzeichnissen der badischen Feuerversicherung
weitaus in der Überzahl. Um die nach dem Dreißigjährigen Krieg übliche
Geschoßzahl herauszufinden, habe ich den Anteil der eingeschossigen Gebäude
zwischen 1650 und 1800 berechnet.

1650 1700 60 °/o eingeschossig 8,5 % Kniestock

1700 1750 72 °/o eingeschossig 12,0 % Kniestock

1750—1800 67% eingeschossig 11,0 % Kniestock

Wenn man die für diesen Zeitraum vermerkten Kniestockhäuser
noch hinzurechnet, so kommt man auf einen Anteil von 70 bis 80 Prozent eingeschossiger
Häuser in den sechs Gemeinden. Die Kniestockhäuser darf man
für diese Zeitspanne noch zu den eingeschossigen Gebäuden rechnen, denn sie
stammen, laut Sdiilli, aus dem Gebiet nördlich des Kaiserstuhles und sind,
wie auch aus den Einschätzungsverzeichnissen hervorgeht, erst ab 1850 in den
südlicheren Raum vorgedrungen. Von dieser Zeit an nehmen die Kniestockhäuser
zu, und für fast alle vorher erstellten Bauten ist nach 1850 in den
Unterlagen eine Aufstockung oder eine Verbesserung eingetragen. Man kann
also annehmen, daß früher das eingeschossige Haus üblich war und nur die
Herrenhäuser, die der Vögte und die der reichen Bauern, als Ausnahmeerscheinung
oder sogar als Zeichen des Reichtums und der Würde zweigeschossig
erstellt wurden.

Abb. 1 Gottenheim Hauptstraße. Giebelseitige Stellung der Gebäude.

Besonders herausragend aus diesem allgemeinen Bild ist das Haus Lg 2
in Opfingen (neben dem Rathaus in Richtung St. Nikolaus), das dreigeschossig
und sehr hoch ist. J. Bossert hat es als das frühere Pfarrhaus beschrieben.
Meiner Ansicht nach muß es für einen anderen Zweck gebaut worden sein, es

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